Unfallversicherung überflüssig? Da irrt sich Capital! …

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Unfallversicherung überflüssig? Da irrt sich Capital! - Kommentar Hermann Hübner/Aussage "Capital"

14.08.2020

Unfallversicherung überflüssig? Da irrt sich Capital! - Kommentar Hermann Hübner/Aussage "Capital" © VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft e.G

VEMA- Hauptsitz in Heinersreuth

Das Urteil des Artikelverfassers basiert leider auf einer Vielzahl fachlicher Unzulänglichkeiten, die einer näheren Betrachtung respektive Richtigstellung bedürfen. So wird unter anderem die Feststellung getroffen, dass das Risiko eines Arbeits- und Wegeunfalls bereits über die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) abgesichert sei. Der Verfasser suggeriert dabei, dass dieser Schutz bereits völlig ausreiche. Aber: Die GUV dient vor allem dazu, einen Arbeitsverunfallten wieder arbeitsfähig zu machen. Sie übernimmt beispielsweise die Behandlungskosten. Eine Rente hingegen gibt es erst ab einer Invalidität von mindestens 20 Prozent.

Und selbst bei einer 50-prozentigen Invalidität wird aus einem Bruttoverdienst von 50 000 Euro pro Jahr eine monatliche Unfallrente von nicht einmal 1400 Euro. Das mag einem Alleinstehenden vielleicht gerade so zum Leben reichen. Doch hat man Kinder in Kindergarten oder Schule, wird dies sehr schnell die finanzielle Leistungsfähigkeit überstrapazieren. Auch nötige Anschaffungen und Umbauten, die es einem Betroffenen ermöglichen, seinen Alltag zu bewerkstelligen und in seinem gewohnten Lebensumfeld zu bleiben, sind damit kaum finanzierbar. Der Schutz der GUV reicht hier bei Weitem nicht aus.

Es wird ferner kritisiert, dass es für Leistungen aus der Unfallversicherung auch einen Unfall nach dem „klassischen“ Unfallbericht (plötzlich, von außen …) brauche. Zwar wird dies mit Blick auf einen möglichen Verdienstausfall bei Berufsunfähigkeit hin angesprochen, aber falsch ist die getroffene Aussage dennoch. In einem modernen Unfallversicherungstarif ist die Eigenbewegung mit abgesichert. Auch weitere Leistungsauslöser – wie beispielsweise Infektionen, Vergiftungen oder gar eine Krebserkrankung – sind heutzutage keine Seltenheit mehr. Da hat sich in den letzten Jahrzehnten doch einiges getan bei der Qualität der Unfalltarife.

Für einen Beinbruch, der intensiver Reha-Maßnahmen bedarf und dadurch zu Verdienstausfall führt, gebe es kein Geld, schreibt der Verfasser des Capital-Artikels. Dass jedoch auch solche Fälle problemlos mit dem Vereinbaren einer Übergangsleistung bei wohl jedem Anbieter gelöst werden, wird dem Leser unterschlagen.

Die Fehlinterpretationen des Autors gipfeln schließlich in einer von ihm bemühten Statistik, wonach nur bei einem winzigen Teil der schwerbehinderten Menschen im Lande die Beeinträchtigungen das Resultat eines Unfalls sind. Die Quote entspricht in etwa dem Verhältnis, in dem Einfamilienhäuser von Bränden betroffen sind. Dennoch würde wohl kein Berater vom Abschluss einer Brandversicherung abraten. Wenn man Statistik mag, dann sollte man auch die Unfallversicherung nicht als unnötige Sparte abtun, denn laut statistischem Handbuch des GDV wurden in der privaten Unfallversicherung anno 2018 Leistungen in Höhe von mehr als 3,3 Milliarden Euro an Kunden ausgezahlt. Der Capital-Autor möge sich an dieser Stelle selbst fragen, ob auch nur ein Unfallopfer wirklich auf diese Leistungen hätte verzichten wollen.

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