Zurich startet mit Erstattungen an Kunden der insolventen Thomas Cook Deutschland GmbH. Bundesregierung stellt Ausgleich für Thomas Cook Kunden in Aussicht.
Bundesregierung stellt Ausgleich für Thomas Cook Kunden in Aussicht
„Wir haben das geltende Gesetz angewendet und die Thomas Cook Kunden im Rahmen unserer darin verankerten Verpflichtung zur Rückführung nach Kräften unterstützt. Dieses Vorgehen hat zudem zu einer Minimierung des Gesamtschadens beigetragen, was im Interesse aller Anspruchsteller ist“, so Nussbaumer. „Vor allem haben wir im gesamten Prozess von Anfang an den Schulterschluss mit der Regierung gesucht, um für die von der Insolvenz betroffenen Thomas Cook Kunden eine Lösung im Sinne der EU Reiserichtlinie zu finden.“
In diesem Zusammenhang hat die Bundesregierung heute mitgeteilt, dass sie beabsichtigt den Thomas Cook Kunden anzubieten, ihnen die Differenz zwischen ihrer Zahlung und dem, was sie von Zurich oder von anderer Seite zurückerhalten haben, auszugleichen. Dies geschehe ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus Gründen des Vertrauensschutzes und zur Vermeidung unzähliger Rechtsstreitigkeiten.
Versicherer, Insolvenzverwalter und Bundesregierung beraten nun gemeinsam über das weitere Vorgehen und weisen darauf hin, dass Thomas Cook Kunden aktuell nicht selbst aktiv werden müssen, um ihre Rechte zu wahren. Anfang 2020 soll über die weiteren Schritte zur Abwicklung informiert werden.
Zurich Gruppe Deutschland
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