Unser aktualisiertes Rating zur Betriebshaftpflicht
Potenzial zeigen die Deckungskonzepte hinsichtlich einer branchen- oder sogar betriebsartenspezifischen Modularisierung. Standardprodukte lassen keine branchenübergreifende Kombination von Modulen zu. Das wäre für gemischte Betriebsarten hilfreich, wenn diese zum Beispiel Handwerks- auch Handelsrisiken oder Gastrorisiken haben. Noch immer findet sich die Formulierung „versichert wenn vereinbart“ in Bedingungen. Solche Klauseln eignen sich nicht für den Onlinevertrieb, bieten allerdings in der versierten persönlichen Beratung des Kunden viel Raum zur Individualisierung. Sublimits und Selbstbeteiligungen könnten innerhalb eines Bedingungswerkes harmonischer sein. Das wäre übersichtlicher und kundenfreundlicher. In vielen Klauseln ist eine Ausweitung des Versicherungsschutzes erkennbar, beispielsweise beim Datenschutz, der Internetnutzung und den AGG-Regelungen.
Weitere Details stehen nach der DKM auf „X-Select.de“ zur Verfügung.
Kontakt:
Christian Wiemann
Geschäftsführer
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