Mindest-Standards für mehr Vertrauen: Franke und …

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Mindest-Standards für mehr Vertrauen: Franke und Bornberg aktualisiert Rating zur Grundfähigkeitsversicherung

17.10.2019

Die Ratingagentur Franke und Bornberg hat ihr Rating für Grundfähigkeitsversicherungen grundlegend überarbeitet. Der Einführung zahlreicher Mindest-Standards bietet jetzt mehr Sicherheit, zudem wurden die Anforderungen geschärft. Einige Produkte rechtfertigen Vertrauen und erreichten die neue Höchstwertung FFF+.


Die Versicherung von Grundfähigkeiten hat sich zu einem unverzichtbaren Baustein für die Einkommenssicherung entwickelt. Im Laufe von gerade einmal zehn Jahren ist eine vielfältige und bunte Produktlandschaft entstanden. Doch vertrieblich bleibt dieses Produktsegment noch immer deutlich hinter seinen Möglichkeiten zurück. Trotz steigender Erwerbstätigkeit verharrt der Absatz auf niedrigem Niveau.

Schuld daran trägt nicht zuletzt die erreichte Produktvielfalt. „Mit dem Wunsch nach Alleinstellungsmerkmalen verhageln sich Versicherer die Vertriebsbilanz und verunsichern stattdessen Vermittler und Verbraucher. Bei einem jungen Produktsegment geht es erst einmal um Vertrauen, und das erreicht man nicht mit Marketing-Gags im Randbereich der Produkte“, kritisiert Michael Franke, Gründer und geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg. Es gehe erst einmal darum aufzuzeigen, dass die GF ein solides Produktkonzept für die Absicherung der Arbeitskraft ist. Im Kern des Produkts müsse auf eine qualitativ gute Abdeckung der wichtigsten Grundfähigkeiten geachtet werden, was nicht immer der Fall sei. Standards bei den wesentlichen Grundfähigkeiten seien eine wesentliche Voraussetzung für mehr Akzeptanz und bessere Abschlussraten, so Franke: „Erst solche Standards schaffen das notwendige Vertrauen für diese vergleichsweise junge Produktkategorie.“

Vertrauen statt Kreativitätswettstreit

Mit dem Ziel, Transparenz zu schaffen und verlässlichen Standards den Weg zu ebnen, hatte Franke und Bornberg im Jahr 2014 das erste Rating zu Grundfähigkeitsversicherungen im deutschen Markt veröffentlicht. Doch die angestrebten Standards konnten sich bislang nicht etablieren. Insbesondere bei den versicherten Grundfähigkeiten sei in den letzten Jahren ein kreativer Wildwuchs zu beobachten, konstatiert Franke: „Unsere Analysten entdecken zunehmend „neue Grundfähigkeiten“ wie Fahrradfahren, Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs oder Lkw und Bus fahren.“ Sogar die Bedienung von Mobiltelefonen wurde inzwischen zur Grundfähigkeit erklärt. Dabei handele es sich nicht immer um tatsächlich eigenständige Leistungsdefinitionen.

Neue Grundfähigkeitsdefinitionen sind nicht per se kritisch zu sehen, können sie doch unter Umständen die Leistungswahrscheinlichkeit für den Kunden erhöhen. Problematisch wird es dann, wenn immer neue Leistungsauslöser mit nahezu 100%iger Überdeckung zu bisherigen Definitionen erschaffen und von den Marketingabteilungen zum Alleinstellungsmerkmal mit unbedingter Relevanz für die Kundenberatung erklärt werden.  

Franke und Bornberg antwortet auf die Entwicklung mit einem grundlegenden Relaunch des Untersuchungsdesigns. Die Ratingagentur reduziert die Komplexität – nicht zuletzt beim Sprachgebrauch. So wird aus den Rating-Kategorien „Grundfähigkeitsversicherung“ und „MultiRisk-Tarife nach Art der Lebensversicherung“ jetzt ganz einfach nur noch „Grundfähigkeits­versicherungen“ und „Grundfähigkeitsversicherungen Plus“ (mit zusätzlichen Leistungsauslösern wie schweren Krankheiten). Zugleich wurden die Mindeststandards geschärft. Multi Risk Unfall-Produkte (als Sachversicherungs-Tarif kalkuliert) bleiben vom neuen Ansatz zunächst unberührt.

Warum Mindeststandards?

Für die sachgerechte Bewertung von GF sind Mindeststandards unverzichtbar, weiß Christian Monke, Fachlicher Leiter Analyse bei Franke und Bornberg: „Grundfähigkeiten klingt eindeutig: Stehen, Sitzen, Gehen, Hände gebrauchen, Knien oder Bücken – davon hat schließlich jeder eine klare Vorstellung. Doch beim Blick ins Kleingedruckte ist es mit der Klarheit schnell vorbei. Lediglich die Überschriften sind vergleichbar. Darunter fasst jedoch jeder Anbieter unterschiedliche Tätigkeiten mit eigenen Definitionen“, weiß Monke.

Was der eine Versicherer beispielsweise unter der Rubrik „Arme gebrauchen“ verbucht – nämlich das Heben eines schweren Gegenstandes von einem Tisch – sieht ein anderer Anbieter als „Heben und Tragen“ an. Dafür fehlen dann ggf. weitere Leistungsdefinitionen, die eine andere Art der Beweglichkeit der Arme voraussetzen. Die fatale Konsequenz: Der Anspruch auf Leistungen steht und fällt mit der jeweiligen Umschreibung.

 

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