Auslandssemester und Work-and-Travel: Während Langzeitaufenthalts richtig …

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Auslandssemester und Work-and-Travel: Während Langzeitaufenthalts richtig krankenversichert

08.02.2019


Weltweit und bis zu fünf Jahre versichert

Auch eine Erweiterung auf höherwertige Leistungen ist möglich. Wer unter 35 Jahre alt ist und für seinen Auslandsaufenthalt bis maximal fünf Jahre eine Absicherung für eine umfangreiche medizinische Versorgung wünscht, entscheidet sich am besten für einen leistungsstarken Tarif, etwa den „VGH ReisekrankenSchutz“ des größten öffentlich-rechtlichen Versicherers in Niedersachsen.

Diese Versicherung übernimmt weltweit Kosten für unvorhergesehene, medizinisch notwendige stationäre und ambulante Behandlungen, Zahnbehandlungen und unfallbedingten Zahnersatz – auch in Spezialkliniken oder bei Privatärzten. Selbst bei teuren, medizinisch notwendigen und ärztlich verordneten Rücktransporten besteht umfangreicher Versicherungsschutz. Und wen in der Ferne einmal das Heimweh plagt, der ist im Fall einer kurzfristigen Heimkehr auch in Deutschland für bis zu sechs Wochen im Jahr versichert, falls er im Inland keine Krankenversicherung hat.

 

Daran sollten Sie vor dem Auslandsaufenthalt denken:

  • Alle vom Arzt empfohlenen Schutzimpfungen (vor Reiseantritt)
  • Europäische Krankenversichertenkarte
  • Auslandsreise-Haftpflichtversicherung
  • Kleine Reiseapotheke
  • Nehmen Sie Kontakt mit der Beratungshotline Auslandsreise-Krankenversicherung auf: 04441.905-0
  • 24-Stunden-Notruf-Service ins Mobiltelefon einspeichern (für Anrufe aus dem Ausland): +49 (0)4441.905-4441

 

KONTAKT
Christian Worms
VGH Versicherungen
Unternehmenskommunikation
Pressesprecher
Tel.: 0511 362- 3808, Fax: 0511 362- 2597
E-Mail: christian.worms@vgh.de

 

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