Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Vermittler mit garantierter Erfüllung der Weiterbildungspflicht
Was auf den ersten Blick wie ein „normaler“ Beratungsfehler aussah, entwickelte sich aufgrund des stressigen Jahresendgeschäfts völlig anders. Der Versicherungsvermittler hätte das Beratungsgespräch gar nicht durchführen dürfen. Er war zu der Zeit so überlastet, dass er keine zusätzlichen Termine hätte vereinbaren sollen. Dass er in der Situation keine vorschriftsmäßige Beratung mehr durchführen konnte, hätte im klar sein müssen. Das war die wissentliche Pflichtverletzung, die in dem Fall von einem Gericht rechtskräftig festgestellt wurde. Ein Versicherungsschutz wäre ausgeschlossen. Der Vermittler hätte allerdings seinem Kunden den Schaden ersetzten müssen, denn er hatte ja fehlerhaft beraten. Mit dem Zusatzbaustein – wissentliche Pflichtverletzung („wPv“) – war er auch allerdings abgesichert. Er brauchte also nicht selbst zu zahlen.
Exponierte Risiken im Fokus
Die for broker GmbH konzentriert sich seit der Gründung im Jahr 2014 auf exponierte Risiken. Sie bietet besondere Dienstleistungen für IT- Firmen und Nutzer, Finanzdienstleister (FI) und Kammerberufe. So ist sie kompetenter Ansprechpartner für Versicherungsmakler zur Zeichnung von Risiken für diese Branchen und Berufsgruppen. Die Absicherung reicht von A wie AIFM über C wie Cyber bis V wie Vermögens- und Vertrauensschäden. Der Firmensitz ist Dresden. Die Tätigkeit erstreckt sich auf Österreich, Deutschland und die Schweiz.
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