Online-Umfrage: Zuschusspflicht bei Betriebsrenten ab 1. Januar 2019 – nur 17 Prozent der Arbeitgeber wissen Bescheid
• Nur 17 Prozent der Arbeitgeber kennen Vorgaben zur Zuschusspflicht • Jeder Vierte weiß, dass der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss ab 1.1.2019 gilt • Weiterer Beratungsbedarf bei Arbeitgebern über Betriebsrentenstärkungsgesetz
Ab dem 1. Januar 2019 wird die bislang freiwillige Beteiligung der Arbeitgeber an den Betriebsrenten ihrer Mitarbeiter zur Pflicht. Bei allen neu geschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarungen müssen Arbeitgeber einen Zuschuss von 15 Prozent als Ausgleich für eingesparte Sozialversicherungsbeiträge in den Vorsorgevertrag einzahlen. So steht es seit gut einem Jahr in dem durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) geänderten Betriebsrentengesetz.
Doch lediglich 17 Prozent der befragten Arbeitgeber wissen, was in wenigen Tagen auf sie zukommt. Das geht aus einer repräsentativen Online-Umfrage unter Unternehmensentscheidern im Auftrag der SIGNAL IDUNA hervor. Jeder vierte Firmenchef meinte sogar, dass die Zuzahlungen weiterhin auf freiwilliger Basis erfolgen können. Nur gut jeder zweite Befragte beantwortete die Frage überhaupt. 43 Prozent machten keine Angaben oder gaben an, dass sie es nicht wissen.