Kinderbetreuung: Ist mein Kind unfallversichert? ARAG …

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Kinderbetreuung: Ist mein Kind unfallversichert? ARAG Experten über den gesetzlichen Unfallschutz bei Kindern

03.09.2018


Bei Oma, Opa & Co.
Fungiert eine nette Nachbarin ohne Pflegeerlaubnis als Tagesmutter oder ist das Kind bei Oma und Opa untergebracht, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht! Egal ob die private Kinderbetreuung nur ab und zu aushilft oder es sich dabei um eine längerfristige Lösung handelt – eine private Unfallversicherung für Kinder ist unerlässlich. Kinder sind nun einmal Kinder und bedenken im ausgelassenen Spiel nicht immer alle Gefahren und Konsequenzen ihres Handelns. Kinder sind daher einem besonderen Verletzungsrisiko ausgesetzt. Oft kommt es auch in der Freizeit zum Unfall, wenn kein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung besteht. Auch dann übernimmt eine private Unfallversicherung die entstehenden Kosten und federt eventuelle langfristige Beeinträchtigungen ab.

 

Ihre Ansprechpartnerin
Brigitta Mehring Konzernkommunikation ARAG SE
Fachpresse/Kunden PR
Telefon: 0211 963-2560   Fax: 0211 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de   www.arag.de

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