Continentale-Studie 2018: Warum die Bevölkerung nicht …

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Continentale-Studie 2018: Warum die Bevölkerung nicht vorsorgt und was Vermittler daraus lernen können

13.09.2018

Dr. Christoph Helmich_Continentale

Auswirkungen auf die Beratungsarbeit der Vermittler

Vermittler glauben, ihre Kunden besitzen aus zwei Gründen häufig keine Personenversicherungen: Menschen schieben das Thema vor sich her und unterschätzen Risiken beziehungsweise ihren Vorsorgebedarf. Positiv für die Branche: Kaum ein Vermittler sagt, es liege an den Produkten. Diese seien bedarfsgerecht. Viele bemängeln jedoch, dass die Versicherungs- und Vorsorgethemen zu wenig im Mittelpunkt der Öffentlichkeit stehen.

Das Argument der Bevölkerung, der Versicherer beziehe sich auf Klauseln, um nicht zahlen zu müssen, spielt in der Vermittlerbefragung nur eine untergeordnete Rolle. Doch ob begründet oder nicht: Für die Kunden ist die Angst vor Klauseln real. „Mit dieser Sorge müssen sowohl wir als Branche als auch die Vermittler umgehen“, betont Dr. Helmich. „Für Vermittler war es schon immer am wichtigsten, das Vertrauen der Kunden zu gewinnen und zu erhalten. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass dies für die Beratung mehr denn je ein Schlüsselelement ist.“

Hintergründe zur Studie

Für die Continentale-Studie 2018 wurden bundesweit repräsentativ 1.004 Personen befragt. Davon sind 913 in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Hinzu kamen 239 Vermittler bundesweit. Die komplette Studie 2018 sowie vorangegangene Studien können kostenlos unter www.continentale.de/studien abgerufen werden. Die Continentale-Studie erscheint seit dem Jahr 2000 jährlich.

 

Pressekontakt:

Bernd Goletz
Telefon: +49 231 919-2255
Fax: +49 231 919-2226
E-Mail: bernd.goletz@continentale.de

 

Unternehmen

Continentale Versicherungsverbund
Ruhrallee 92
44139 Dortmund

Internet: www.continentale.de

 

Über Continentale Versicherungsverbund

Die Continentale ist kein Konzern im üblichen Sinne, denn sie versteht sich als ein „Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit“. Dieses Grundverständnis bestimmt das Handeln in allen Bereichen und in allen Unternehmen. Es fußt auf der Rechtsform der Obergesellschaft: An der Spitze des Verbundes steht die Continentale Krankenversicherung a.G. (gegründet 1926), ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit – und ein Versicherungsverein gehört seinen Mitgliedern, den Versicherten. Dank dieser Rechtsform ist die Continentale geschützt gegen Übernahmen und in ihren Entscheidungen unabhängig von Aktionärsinteressen.

 

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