BaFin-Vertriebsrundschreiben greift wesentliche BVK-Gedanken auf

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BaFin-Vertriebsrundschreiben greift wesentliche BVK-Gedanken auf

25.07.2018


Das BaFin-Vertriebsrundschreiben verpflichtet zudem die Versicherungsunternehmen, allen Vertreibern sämtliche sachgerechten Informationen zu einem Versicherungsprodukt und dem Produktfreigabeverfahren, einschließlich des bestimmten Adressatenkreises des Produktes, zur Verfügung zu stellen.

Hintergrund:

Aufgrund der Umsetzung der neuen EU‑Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD in deutsches Recht wurde das BaFin-Rundschreiben 10/2014 zum Versicherungsvertrieb überarbeitet. Es behandelt umfangreiche aufsichtsrechtliche Regeln und ordnet die Zusammenarbeit der Versicherungsunternehmen mit den Versicherungsvermittlern. Dazu führte die BaFin bis zum 21.2.2018 ein Konsultationsverfahren durch. Der BVK war als größter Vermittlerverband Deutschlands daran beteiligt.

 

Pressekontakt:

Christoph Gawin
Telefon: 0228 – 22805 - 28
Fax: 0228 – 22805 - 50
E-Mail: bvk-pressestelle@bvk.de

 

Unternehmen

BVK Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V
Kekuléstr. 12
53115 Bonn

Internet: www.bvk.de

 

Über BVK Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V

Der BVK zählt rund 12.000 selbständige und hauptberufliche Versicherungsvertreter und -makler sowie Bausparkaufleute als Mitglieder. Er vertritt über die Organmitgliedschaften der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen an die 40.000 Versicherungsvermittler und ist damit der größte deutsche Vermittlerverband. Im Jahr 2001 feierte der BVK sein hundertjähriges Bestehen.

 

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