Vorsorge für den Ausnahmezustand - Finanzielle …

Vorsorge für den Ausnahmezustand - Finanzielle Absicherung bei Krebserkrankungen - IDEAL „KrebsAirbag“ bietet hohe Versicherungssummen mit freier Verfügbarkeit

15.06.2018

„Krebs!“ Diese Diagnose kann jeden plötzlich treffen. Dann ist meist nichts mehr, wie es vorher war. Frühere Wünsche und Überlegungen bekommen in der Regel eine andere Wertigkeit als im bisherigen Alltag, meist reagieren die Betroffenen zunächst mit Angst und Verzweiflung. In einer solchen Situation ist es ungemein wertvoll, wenn man sich nicht auch noch finanzielle Sorgen machen muss und sich stattdessen darauf konzentrieren kann, mit aller Kraft gegen die Krankheit anzukämpfen. Dann erweist sich eine entsprechende Vorsorgeversicherung als äußerst willkommene Unterstützung.


Rund eine halbe Million Menschen hierzulande wird Jahr für Jahr mit der Diagnose „Krebs“ konfrontiert. Nach dem ersten Schock stellt sich dann ziemlich schnell die Frage nach den Überlebensaussichten. Die gute Nachricht: Die Krebssterblichkeit geht in Deutschland seit Jahren zurück, die Lebenserwartung Betroffener ist stark angestiegen. Mehr als die Hälfte aller Krebs-Patienten kann nach Aussage von Medizinern heute mit dauerhafter Heilung rechnen. Leider ist die Prognose jedoch nicht bei jeder Tumorform so günstig.

Doch auch bei allgemein guten Heilungschancen steht immer auch die Frage nach den Kosten der erforderlichen Behandlungen und Therapien im Raum. So kann es bei einer langwierigen Krebserkrankung durchaus zu finanziellen Belastungen durch zusätzliche Ausgaben kommen, die unter Umständen nicht von der Krankenkasse abgedeckt werden. Zudem sind je nach Dauer der Erkrankung Einkommensverluste möglich. So ist eine 100-prozentige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber nur für sechs Wochen gesichert. Danach gibt es Krankengeld von der Krankenkasse, das in der Regel bei 70 Prozent des bisherigen Gehalts liegt und maximal 78 Wochen lang ausgezahlt wird. Danach ist dann auch mit dem Krankengeld Schluss und es muss Erwerbsminderungsrente beantragt werden.

Es ist also leider durchaus nicht auszuschließen, dass bei einer Krebserkrankung aus dem gesundheitlichen auch ein finanzieller Ausnahmezustand wird. In dieser Lage kann sich glücklich schätzen, wer dafür beizeiten vorgesorgt hat, beispielsweise mit einer entsprechenden Versicherung. Einige Versicherer bieten hierfür kostengünstige Policen an, die speziell im Falle einer Krebserkrankung leisten. So wie die IDEAL Versicherung: Sie punktet neben dem individuell passenden Schutz zusätzlich auch mit besonders günstigen Bedingungen und hohen Versicherungssummen von bis zu 150.000 Euro inklusive Plussumme (Überschüsse), die bei einer Diagnose als frei verfügbares Kapital ausgezahlt werden. So lässt sich möglichen finanziellen Problemen für den Fall einer Krebserkrankung bedarfsgerecht vorbeugen. Unter www.mein-krebsairbag.de kann man sich seinen individuellen Bedarf zur finanziellen Absicherung im Falle einer Krebserkrankung errechnen. Ein jetzt 30-jähriger Nichtraucher würde beispielsweise bei einer Versicherungssumme in Höhe von 100.000 Euro mit einer Laufzeit von 20 Jahren einen monatlichen Beitrag von knapp 20 Euro zahlen.

Als vorteilhaft bei der Krebspolice der IDEAL Versicherung erweist sich zudem, dass die vereinbarte finanzielle Hilfe ohne Zweckbindung gewährt wird. Das bedeutet: Der Versicherte ist in seiner Entscheidung frei, wie und wofür er die Versicherungssumme verwenden will. Auch das gibt individuelle Freiheit gerade bei längeren Behandlungen bzw. Therapien. Mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln lassen sich gegebenenfalls auch Behandlungen im Ausland bei Spezialisten bezahlen oder eine alternative Behandlungsmethode, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden darf. Und selbst im ungünstigsten aller Fälle versetzt das Geld von der Versicherung den Patienten möglicherweise in die Lage, sich die verbleibende Lebenszeit noch so angenehm wie möglich zu gestalten.

Der IDEAL KrebsAirbag kommt bei Krebs, Tumorformen des Blutes, der blutbildenden Organe und des Lymphsystems einschließlich Leukämie, Lymphome und Morbus Hodgkin sowie gutartigen Gehirntumoren für den betroffenen Kranken auf. Die vereinbarte Versicherungssumme wird ausgezahlt, wenn für die versicherte Person während der Versicherungsdauer die Erstdiagnose einer Krebserkrankung oder eines gutartigen Gehirntumors gestellt wird.

 

 

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