Pflege von Angehörigen - Wichtige Informationen zu Pflichten, Kosten und Leistungen
Werden die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlt, wenn man seinen Angehörigen zu Hause pflegt?
Susanne Gundermann erklärt zur Rechtslage: „Seit Anfang 2017 gilt: Wer eine oder mehrere pflegebedürftige Personen des Pflegegrades 2 bis 5 in ihrer häuslichen Umgebung nicht erwerbsmäßig für wenigstens 10 Stunden wöchentlich – verteilt auf regelmäßig zwei Tage die Woche – pflegt, ist im Sinne der Pflegeversicherung eine Pflegeperson.“ Wer daneben weniger als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig ist, bekommt die Beiträge zur Rentenversicherung von der Pflegeversicherung bezahlt. „Die Höhe richtet sich dabei nach dem Pflegegrad sowie der bezogenen Leistungsart der gepflegten Person“, erläutert die Anwältin. Wer als Pflegeperson einen nahestehenden Menschen in seiner häuslichen Umgebung pflegt, ist außerdem beitragsfrei gesetzlich unfallversichert. Für Pflegepersonen, die aus dem Beruf aussteigen, um Angehörige zu pflegen, bezahlt die Pflegeversicherung zudem die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für die gesamte Dauer der Pflege.
Besteht ein Anspruch auf Pflegezeit? Wie kann man sie beantragen?
Wer bei einem Arbeitgeber mit mehr als 15 Beschäftigten angestellt ist, kann sich bis zu sechs Monate für die Pflege von nahen Angehörigen freistellen lassen. Als nahe Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner, Geschwister, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Kinder und auch Adoptiv- oder Pflegekinder. „Die Pflegezeit muss gegenüber dem Arbeitgeber zehn Arbeitstage, bevor sie in Anspruch genommen wird, schriftlich angekündigt werden“, erklärt die ROLAND-Partneranwältin. „Die Pflegeperson kann sich vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen und ist sozialversichert. Sie erhält aber auch keinen bzw. nur einen anteiligen Lohn für diese Zeit.“
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