Investmentsteuerreform: Besondere Fondsanteilklassen verschonen Dividende vor …

Investmentsteuerreform: Besondere Fondsanteilklassen verschonen Dividende vor zusätzlicher Körperschaftsteuer

18.06.2018

Investmentsteuerreform: Besondere Fondsanteilklassen verschonen Dividende vor zusätzlicher Körperschaftsteuer © ZURICH

Jacques Wasserfall

Durch die Integration steuerbegünstigter Fondsanteilklassen in das hauseigene Fondsportfolio ist die Zurich Versicherung Deutschland in der Lage, die damit verbundenen Steuerentlastungen direkt an die Kunden weiterzugeben. Diese Begünstigungen gewährleisten sogenannte "Anteilklassen für steuerbegünstigte Anleger", auf deren inländische Dividenden keine Körperschaftsteuer abgeführt werden muss.


„Die 15 Prozent Körperschaftsteuer fallen bei unseren fondsgebundenen Produkten mit den besonderen Fondsanteilklassen nicht an. Ein klarer Vorteil von dem Zurich Kunden profitieren“, sagt Jacques Wasserfall, Head of Life Technical der Zurich Gruppe Deutschland. „Zurich hat die betroffenen Bestandsverträge automatisch auf die steuerbegünstigten Fondsanteilklassen umgeschichtet. Auch Neukunden können auf die ‚Anteilklassen für steuerbegünstigte Anleger‘ zugreifen.“

„Anteilklassen für steuerbegünstigte Anleger“

Seit Jahresbeginn werden in Deutschland inländische Dividenden von deutschen Fonds mit einer Körperschaftsteuer von 15 Prozent belegt. Dies mindert die Wertentwicklung der betroffenen Fonds. Aufgrund einer gesetzlichen Sonderregelung für geförderte Produkte wie Riester- und Basisrentenverträge, haben Investmentgesellschaften die Möglichkeit, besondere Fondsanteilklassen anzubieten: "Anteilklassen für steuerbegünstigte Anleger".

Zu diesen Anteilklassen müssen die Investmentgesellschaften auf Fondsebene keine Steuer auf die inländischen Dividenden abführen.

Zurich hat diese Anteilklassen mit Anlageschwerpunkt Deutschland zum Jahresbeginn in das eigene Fondsportfolio integriert. Die Integration der steuerbegünstigten Anteilklassen in das Zurich Portfolio erfolgte kostenlos.

Mehr Informationen zum Investmentsteuerreformgesetz

Der Gesetzgeber verfolgt mit dem neuen Gesetz das Ziel, die Besteuerung von Publikumsfonds einfacher und verständlicher zu gestalten. Bisher widersprach es europäischem Recht, dass ausländische Fonds hinsichtlich deutscher Erträge steuerlich schlechter gestellt waren als deutsche Fonds. Daher gilt seit Jahresbeginn eine steuerliche Gleichbehandlung inländischer und ausländischer Fonds: Seit Jahresbeginn sind auch inländische deutsche Beteiligungserträge (z.B. Dividenden) bei deutschen Fonds auf Fondsebene mit einer Körperschaftsteuer belegt.

Fondsgebundene Rentenversicherung

Eine fondsgebundene Versicherung kennzeichnet zwei entscheidende Merkmale: Die Chance von Kapitalmärkten zu profitieren und gleichzeitig nicht auf Sicherheiten verzichten zu müssen. Hintergrund: Klassische Anlagen erreichen aktuell nicht mehr die notwendige Rendite, um Sparziele zu verwirklichen. Aktien-, Renten- und Mischfonds sowie ETFs auf Aktien- und Rentenindizes, die in verschiedene Anlagen, Branchen und Regionen investieren, schaffen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Renditechancen und Schwankungsintensität.

Eine professionelle Auswahl durch Experten sichert das hohe Niveau des Fondsbestands bei Zurich. Der Zurich Fondsausschuss bewertet und überprüft Fonds regelmäßig anhand verschiedener Kriterien wie Rendite, Bewertung im Morningstar-Rating und die Volatilität des Fonds. Erfüllen die Fonds die Erwartungen von Zurich nicht (mehr), werden sie ausgetauscht. Der Fondsausschuss tagt regelmäßig.

 

 

 

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