Smart Home: Chance für mehr Selbstständigkeit …

Smart Home: Chance für mehr Selbstständigkeit im Alter - Die Vorteile der Digitalisierung nutzen – auch ohne technische Vorkenntnisse

03.04.2018


Smarter Versicherungsschutz
Ob Brände, Einbrüche oder Wasserschäden: Im Ernstfall kommt die Hausratversicherung für solche Schäden auf. Sie deckt den kompletten Hausrat ab – von Teppichen über Möbel bis hin zur Kleidung. Wer sein Haus mit Smart Home-Technologie ausstattet, sollte auch seine Versicherung entsprechend anpassen. „Einige Versicherer bieten zur Hausratversicherung einen zusätzlichen Smart Home-Baustein an. Ziel der Versicherung ist es, größere Schäden frühzeitig zu erkennen und Schlimmeres zu verhindern“, erklärt Mertens. Springt beispielsweise der Rauchmelder an, erhält der Bewohner via Smart Home-System einen Alarm auf sein Smartphone. Aber was passiert, wenn der Bewohner sein Smartphone nicht hört oder dieses ausgeschaltet ist? In diesen Fällen wird der Alarm an den Versicherer weitergeleitet, der direkt die Rettungsleitstelle alarmiert. Einen solchen Versicherungsschutz bietet beispielsweise ERGO im Rahmen der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung an.
 
Förderung durch den Staat
Wer sich dazu entschlossen hat, sein Zuhause mit smarter Technik auszustatten, für den kann das Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) interessant sein. Die KfW unterstützt damit Maßnahmen für mehr Sicherheit, Beweglichkeit und Bequemlichkeit. Die Programme wechseln allerdings. Einen Überblick finden Interessierte auf www.kfw.de. Aktuell fördert die KfW Umbauten, die dem Einbruchschutz dienen. Dazu gehören einbruchhemmende Wohnungs- und Haustüren oder Einbruch- beziehungsweise Überfallmeldeanlagen. Um eine Förderung zu erhalten, sollten Interessenten die Maßnahmen zunächst mit einem Sachverständigen oder einer Wohnberatungsstelle planen. Erhalten die Antragssteller eine Zusage der KfW für ein Förderprogramm, können sie die Umbauarbeiten beauftragen. Wichtig zu wissen: „Wer von den Zuschüssen der KfW profitieren möchte, sollte die Arbeiten von einem Fachunternehmen durchführen lassen und nicht von einem handwerklich begabten Privatmann. Andernfalls könnte die KfW die Förderung ablehnen“, so der Experte von ERGO.

 

KONTAKT
ERGO Group AG
Media Relations
Dr. Claudia Wagner
Tel. 0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de

 

 

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