Neuer Cyber-Schutz von HDI - Absicherung …

Neuer Cyber-Schutz von HDI - Absicherung gegen IT- und Cyberschäden

13.03.2018

Neuer Cyber-Schutz von HDI - Absicherung gegen IT- und Cyberschäden © HDI Versicherung AG

Dr. Tobias Warweg

Cyberangriffe auf Ministerien, auf Unternehmen, auf Privatpersonen - Attacken per Internet sind inzwischen an der Tagesordnung. Denn für die Angreifer sind der potenzielle Gewinn riesig und das Risiko gering. Auch kleinere Unternehmen und Selbstständige sind dabei im Visier.


Cyberschutz ist für Unternehmen deshalb so essentiell wie Haftpflicht- oder Feuerdeckung. Die neue HDI Cyberversicherung bietet deshalb die Kombination aus Versicherungsschutz und professioneller Soforthilfe.

DoS-Angriffe, Social Engineering, Phishing - Hacker und Datenspione sind erfinderisch dabei, Zugänge zum Firmennetz zu finden. "Deshalb sollte eine Cyberversicherung heute so selbstverständlich zur Grundausstattung von Unternehmen gehören wie die Betriebshaftpflicht- oder die Feuerdeckung", sagt HDI Vorstand Dr. Tobias Warweg. Denn wenn die Technik versagt, greift die Cyberversicherung und schließt im Schadenfall die Lücke im Sicherheitskonzept. Die neue HDI Cyberversicherung springt ein, wenn kleinere Unternehmen oder Selbstständige betroffen sind. Sie greift zum Beispiel bei Informationssicherheitsverletzungen, wie auch beim Diebstahl von Daten, der Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Dritter oder bei Internet-Attacken auf das betriebliche Netzwerk.

24h Schaden-Hotline und "Bring your own device"

Oberstes Gebot bei einem Angriff ist schnelles Handeln. "Ganz wichtig ist, dass unsere Kunden sich sofort melden, sobald der Verdacht einer Cyber-Attacke besteht", betont Marion Mahlstedt, Leiterin Produktmanagement Cyberversicherung von HDI. Im Schadenfall hat der Unternehmer über die HDI Cyberversicherung deshalb rund um die Uhr Zugriff auf eine Cyberschaden-Hotline. Dadurch ist die sofortige Unterstützung durch einen IT-Sicherheitsdienstleister sichergestellt, in den ersten 90 Minuten ohne Anrechnung auf den Selbstbehalt. Gleichzeitig sind Eigenschäden, wie die Kosten für die Forensik und zur Datenwiederherstellung genauso abgedeckt wie Drittschäden und - als Optionen - Internet-Diebstahl und Abwehr einer Cyber-Erpressung.

 

 

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