Wer zahlt, wenn… … ein Rohrbruch …

Wer zahlt, wenn… … ein Rohrbruch die Wohnung unter Wasser setzt

15.02.2018

Verbraucher sind mit Hausrat- und Wohngebäudeversicherung gut geschützt

Kommt es trotz Einhaltens aller Sicherheitsvorschriften zu einem Wasserschaden, sind Verbraucher mit einer Hausrat- und Wohngebäudeversicherung gut abgesichert. „Das gesamte Inventar wie Möbel, Gardinen, Schrankinhalte oder Elektrogeräte sind durch die Hausratversicherung geschützt“, erklärt Susenberger. „Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden am Gebäude auf und übernimmt die Reparaturkosten für die Rohrbruchbeseitigung sowie frostbedingte Bruchschäden an Heizkörpern.“ Um die Schadenregulierung bei der Versicherung zu beschleunigen, sollten Verbraucher den Umfang des Schadens auf Fotos dokumentieren und der Versicherung möglichst schnell melden. Danach werden alle notwendigen Schritte von der Versicherung eingeleitet.

Wasserschaden in der Wohnung – was tun?
Sechs Sicherheitstipps von Gothaer Expertin Martina Susenberger

-        Wasser am Haupthahn abstellen

-        Stromzufuhr im betroffenen Bereich schnellstmöglich unterbrechen

-        Möbel und Wertgegenstände (insbesondere Elektrogeräte) in Sicherheit bringen

-        Fotos von der Schadenstelle und allen beschädigten Gegenständen machen

-        Geborstene Rohrstücke aufbewahren

-        Schaden umgehend der Versicherung melden

 

 

Ihr Ansprechpartner        
Florentin Bub
Presse und Unternehmenskommunikation
0221 308-34532
0221 308-34530
florentin_bub@gothaer.de

 

 

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