Gemeinsame Pressemitteilung: Verbesserungen, aber auch Mängel …

Gemeinsame Pressemitteilung: Verbesserungen, aber auch Mängel in der Pflege

01.02.2018


Beratung bei eingeschränkter Kontinenz / Ausscheidungen
43,7 Prozent der Pflegebedürftigen benötigten Beratung zum Umgang mit Ausscheidungen wie zum Beispiel Unterstützung beim Toilettengang, Einsatz von Hilfsmitteln wie Inkontinenzprodukte. Die Beratung ist bei 80,9 Prozent erfolgt (2013: 72,5 Prozent).

Außerklinische Intensivpflege
Bei 1,1 Prozent der Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld war eine Beatmung erforderlich. Die MDK-Prüfer sahen sich an, ob die Bedienung und Überwachung des Beatmungsgeräts sachgerecht war. Bei der Bewertung wird geprüft, ob Vitalparameter und Schwellenwerte dokumentiert sind und Wechsel- und Reinigungsintervalle eingehalten werden. Bei 75,3 Prozent der Betroffenen war dieses Kriterium erfüllt (2013: 83,1 Prozent). Aber bei jedem Vierten erfüllten die Dienste diese wichtigen Maßnahmen nicht.
2,1 Prozent der Pflegebedürftigen benötigten eine Trachealkanüle in der Luftröhre. Die MDK-Prüfer überprüften Wechsel und Reinigung der Kanüle. Bei 83,3 Prozent (2013: 84,1 Prozent) erfolgte dies sachgerecht. Hier besteht deutlicher Verbesserungsbedarf.

Abrechnungsprüfungen
Seit Oktober 2016 sind Abrechnungsprüfungen verpflichtender Bestandteil der jährlichen Qualitätsprüfung von ambulanten Pflegediensten. Im 5. Pflege-Qualitätsbericht wurden dazu die Daten aus 1.138 Prüfungen ausgewertet. Dabei überprüften die MDK-Mitarbeiter die in Rechnung gestellten Leistungen bei 6.079 Pflegebedürftigen. Bei 35,2 Prozent der geprüften Pflegedienste stellten die MDK-Prüfer mindestens eine Auffälligkeit fest. 64,8 Prozent der Pflegedienste wiesen keine Auffälligkeiten auf.

Grundlagen des 5. MDS-Pflege-Qualitätsberichts
Die MDK-Prüfungen finden in ambulanten und stationären Einrichtungen in der Regel einmal jährlich statt. Heimprüfungen erfolgen unangemeldet, Regelprüfungen ambulanter Pflegedienste werden am Tag zuvor angekündigt. Darüber hinaus kann der MDK bei Beschwerden auch anlassbezogen prüfen und Wiederholungsprüfungen durchführen. Anlassprüfungen erfolgen auch bei ambulanten Pflegediensten unangemeldet. Für den vorliegenden Bericht wurden Qualitätsprüfungen in 13.304 Pflegeheimen und in 12.810 ambulanten Pflegediensten des Jahres 2016 ausgewertet. Der Schwerpunkt der Prüfung lag auf der Bewertung der Versorgungsqualität bei den pflegebedürftigen Menschen. Dazu werden pflegebedürftige Menschen in einer Stichprobe in Augenschein genommen. Ergebnisse der Qualitätsprüfungen werden alle drei Jahre vom MDS ausgewertet und veröffentlicht. Gesetzliche Grundlage dafür ist § 114a Abs. 6 SGB XI.


Pressekontakt:
- MDS, Pressestelle, Michaela Gehms, Tel. 0201 8327-115
E-Mail: m.gehms@mds-ev.de, Mobil: 0172 3678007

- GKV-Spitzenverband, Pressestelle, Florian Lanz, Tel. 030 206288-4200
E-Mail: presse@gkv-spitzenverband.de


Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) ist der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes. Er berät den GKV-Spitzenverband in allen medizinischen und pflegerischen Fragen, die diesem qua Gesetz zugewiesen sind. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) auf Landesebene in medizinischen und organisatorischen Fragen.

Der GKV-Spitzenverband ist der Verband aller 110 gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 72 Millionen Versicherten und Beitragszahler auf Bundesebene gegenüber der Politik, gegenüber Leistungserbringern wie Ärzten, Apothekern oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene.

 

 

 

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