Wer zahlt, wenn… …Sturmtief „Friederike“ das …

Wer zahlt, wenn… …Sturmtief „Friederike“ das Dach abdeckt?

18.01.2018

Schäden am Auto
In der Kfz-Versicherung verursachten Sturm und Hagel 2016 laut GDV einen Schadenaufwand von 575 Millionen Euro. Ob geparkt oder während der Fahrt – wird das Auto unmittelbar durch den Sturm von mindestens 62 Stundenkilometer (Windstärke 8) beschädigt, greift bereits die Teilkasko. Ist der Schaden jedoch selbstverschuldet, beispielsweise indem der Fahrer gegen einen bereits umgestürzten Baum auf der Straße fährt, greift die Versicherung nicht. Einen weitergehenden von der Windstärke unabhängigen Schutz bietet eine Vollkaskoversicherung.

Die Gothaer Sicherheitstipps für stürmische Zeiten im Überblick:

  •  Vorsicht vor herumfliegenden Gegenständen
  •  Elementarversicherung schützt vor finanziellen Folgen von Naturereignissen
  •  Schaden vor den Aufräumarbeiten dokumentieren
  •  Grundstückbesitzer in der Verkehrsversicherungspflicht
  •  Mögliche Gefahrenquellen (Dachziegel, Bäume, Gartenzaun) kontrollieren

 

 

Ihr Ansprechpartner       
Florentin Bub
Telefon: 0221 308-34532
Gothaer Konzern
E-Mail: florentin_bub@gothaer.de

 

 

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