Starkregen und Hochwasser: Was zahlt die Versicherung? Welche Schäden deckt eine Gebäude- oder Hausratversicherung ab?
Wichtig bei Starkregen: Elementarschadenversicherung
Bei wem beispielsweise der Keller nach einem heftigen Gewitter vollläuft, der hat mit Hausrat- und Wohngebäudeversicherung allein schlechte Karten. In dem Falle tritt keine der beiden Versicherungen ein. Hier hilft nur eine so genannte zusätzliche Elementarschadenversicherung. Sie sichert Schäden, die über Sturm, Regen und Hagel hinausgehen, ab. Sie zahlt etwa für Schäden durch Starkregen, Hochwasser, Schneedruck, Erdrutsch, Erdsenkung oder Erdbeben. Die Gebäude werden dann beispielsweise trocken gelegt. Müssen sie im schlimmsten Fall abgerissen werden, zahlt das die Elementarversicherung ebenso wie den Bau eines gleichwertigen Objekts. Muss man während der Instandsetzungsphase woanders wohnen, kommt die Versicherung dafür auf und auch, wenn Vermietern Mietverluste entstehen. Ein großes Thema ist auch der sogenannte Rückstau. Die Kanalisation kann die Wassermassen nicht abtransportieren und das Wasser sucht sich, wenn keine oder schlechte Vorkehrungen getroffen sind, eigene Wege – im unappetitlichsten Fall ins Haus und quillt aus Toiletten und Waschbecken. Richtet es Schäden an, kommt dafür die Elementarschadenversicherung auf, wenn – wie bei der ARAG – so genannte Rückstau-Schäden explizit eingeschlossen sind.
Fazit
Abschließend weisen ARAG Experten darauf hin, dass Schäden so schnell wie möglich der Versicherung gemeldet werden müssen. Um Folgeschäden zu vermeiden, sind notdürftige Reparaturen zwar erlaubt, bevor der Gutachter der Versicherung da war. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten vor der Reparatur aber Fotos von der Schadensstelle gemacht werden.
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