Schäden frühzeitig melden

Schäden frühzeitig melden

03.01.2018

·         Bei Abschluss einer Versicherung, beispielsweise einer Gebäude-, Hausrat- oder Kfz-Versicherung, wird üblicherweise ein Selbstbehalt für den Schadensfall abgeschlossen. Die Auszahlung der Versicherung reduziert sich um diesen vorab vereinbarten Betrag.

·         Nach Unwettern hausieren auch unzuverlässige Anbieter von Hilfsleistungen und versuchen, in dieser für die Betroffenen prekären Situation zu kurzfristigen Aufträgen zu kommen. Bei aller Dringlichkeit gilt: Geschädigte sollten ihren Versicherer ansprechen und keine pauschalen Hilfs- oder Sanierungsangebote unterschreiben. Denn Sicherheit bei der Schadenregulierung haben Betroffene nur, wenn Schadensachverständige der Versicherung einen eingetretenen Schaden begutachtet haben.

·         Geschädigte finden ihren zuständigen Vermittler üblicherweise in den Versicherungsunterlagen, im Telefonbuch oder im Internet; im Falle der Württembergischen etwa auf der Startseite des Unternehmens unter „Finden Sie Ihren Berater vor Ort.“

 

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Immo Dehnert
Leiter Kommunikation und Pressesprecher

Telefon: 0711 662-721471
E-Mail: immo.dehnert@ww-ag.com

 

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