Operationskostenschutz für Katzen – Weil auch …

Operationskostenschutz für Katzen – Weil auch ihre Gesundheit zählt

30.01.2018

Operationskostenschutz für Katzen – Weil auch ihre Gesundheit zählt © BARMENIA

• Freie Wahl des Tierarztes oder der Tierklinik • Versicherungsschutz im Ausland • Keine Begrenzung auf Jahres-Höchstersatzleistung


„Hunde haben Herrchen, Katzen Personal“, so lautet ein bekanntes Zitat. Dennoch lieben die Menschen ihre Vierbeiner und sorgen sich um das gesundheitliche Wohlbefinden, doch wenn sie krank werden und zum Tierarzt oder in die Klinik müssen, kann es teuer werden. Ob Zahnprobleme, Brüche oder Darmverschluss, die Kosten und Honorare für Operationen liegen schnell im drei- oder sogar vierstelligen Eurobereich. Und müssen oftmals sofort privat bezahlt werden. Eine finanzielle Lösung für Katzenbesitzer in solchen Fällen ist die neue Barmenia-Operationskostenversicherung.

Ob freie Wahl des Tierarztes oder der Tierklinik oder - dank der Innovations-Klausel - eine automatische Verbesserung der Bedingungen für bereits bestehende Verträge bei künftigen beitragsfreien Produktverbesserungen: Die Leistungsvorteile der Barmenia-Operationskostenversicherung für Katzen sind überzeugend.

Zudem gibt es kein Jahreslimit. Das heißt, ambulante und stationäre Operationskosten bei Krankheiten, Unfällen oder Verletzungen werden im Rahmen der Gebührenordnung für Tierärzte unbegrenzt erstattet. Gleiches gilt für teure Zahnextraktionen. Die Wartezeit nach Vertragsabschluss beträgt üblicherweise 30 Tage. Nur für wenige Krankheiten und Fehlentwicklungen gilt eine längere Wartezeit von sechs bis 18 Monaten. Dazu gehört beispielsweise der Nabelbruch. Bei Verkehrsunfällen besteht dagegen sofortiger Versicherungsschutz.

Umfassende Leistungen

Die Barmenia erstattet die Kosten bis zum dreifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte. Und das für folgende drei Bereiche: erstens für die diagnosegebende Untersuchung, die zur Operation führt, sowie für daran anschließende weitere operationsvorbereitende Untersuchungen, inklusive Vorbericht sowie spezielle Untersuchungen wie Röntgen, Magnet-Resonanz-Tomographie und Labor. Zweitens für die Operation (auch unter Teilnarkose). Und drittens die anschließende Nachbehandlung – auch stationär - bis zum 15. Kalendertag nach der Operation. Für Prothesen zahlt die Barmenia einen Zuschuss von bis zu 500 Euro. Dieser Betrag steht für die Vertragslaufzeit einmalig zur Verfügung und kann erstmals nach einer Wartezeit von 24 Monaten in Anspruch genommen werden. Außerdem lässt sich ein Selbstbehalt mit entsprechendem Beitragsnachlass vereinbaren.

 

 

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