Auf Verhältnismäßigkeit achten - BVK gibt Stellungnahme zur Neufassung der Versicherungsvermittlungsverordnung ab
Hoher Verbraucherschutz
Der BVK argumentiert zudem im Hinblick auf den Verbraucherschutz und den sozialpolitischen Auftrag der Vermittler, dass es „Keinen Vertrieb ohne Beratung“ geben dürfe. Deshalb begrüßt der Verband die künftige ausnahmslose Hinweispflicht der Vermittler über die Art und die Quelle der Vergütung sowie ihre Pflicht zur Beratung der Kunden für alle Vertriebswege.
In seiner Stellungnahme regt der BVK außerdem an, ein einzurichtendes vermittlerinternes Beschwerdemanagement von der Größe der Vermittlerbetriebe abhängig zu machen. Dies sollte vornehmlich für größere Unternehmen gelten, wohingegen kleinere und mittlere davon befreit werden sollten. Denn dies entspräche eher dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Darüber hinaus begrüßt der BVK aus Gründen des Verbraucherschutzes in der VersVermV die verpflichtende Teilnahme von allen Vermittlern am bewährten Beschwerde- und Schiedsverfahren des Versicherungsombudsmann. Dies hat der BVK für seine Mitglieder schon seit Jahren verpflichtend in seine Satzung aufgenommen.
„Mit diesen Regelungen wird dem hohen Verbraucherschutzniveau zukünftig noch mehr entsprochen“, so der BVK-Präsident. „Zudem sehen wir unsere Errungenschaft durch das Urteil des Oberlandesgerichts München im unseren Verfahren gegen Check24 nochmal als bestätigt an. Dies betrifft insbesondere die aktive Übermittlung der Erstinformation durch Vermittler, die wir bisher besonders im Online-Vertrieb als nicht erfüllt sehen. Auch dies ist in der Verordnung klargestellt und sollte noch weiter konkretisiert werden.“
Hintergrund zur VersVermV
Aufgrund des Inkrafttretens der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD zum Ende Februar 2018 muss die dazugehörige VersVermV neu gefasst werden, um Vermittlern aufzuzeigen, wie sie die geänderte Gesetzeslage zu erfüllen haben. Ende Oktober hat dazu das Bundeswirtschaftsministerium u. a. den BVK angeschrieben und um eine Stellungnahme der größten Interessenvertretung des Berufsstandes gebeten.
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Über BVK Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V
Der BVK zählt rund 12.000 selbständige und hauptberufliche Versicherungsvertreter und -makler sowie Bausparkaufleute als Mitglieder. Er vertritt über die Organmitgliedschaften der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen an die 40.000 Versicherungs-vermittler und ist damit der größte deutsche Vermittlerverband. Im Jahr 2001 feierte der BVK sein hundertjähriges Bestehen.