BVK fordert Waffengleichheit für die Vertriebspraxis

BVK fordert Waffengleichheit für die Vertriebspraxis

25.10.2017

Michael H. Heinz © BVK

Michael H. Heinz

Provisionsabgabeverbot gestärkt

Einen weiteren Pluspunkt des IDD-Umsetzungsgesetzes sieht der BVK in der Verankerung des Provisionsabgabeverbotes im Versicherungsaufsichtsgesetz. Allerdings muss es jetzt auch wirksam umgesetzt werden. Seinem Charakter einer Marktverhaltensregel im Sinne des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb sollte auch in der Vertriebspraxis volle Geltung verschafft werden.

„Wir haben dafür lange gekämpft, dass ein ruinöser Wettbewerb um Provisionsteilungen mit Kunden aufhört. Und jetzt wollen wir nicht, dass das Provisionsabgabeverbot in der Praxis ins Leere läuft. Die Aufsichtsbehörden sollten daher mit entsprechenden Ressourcen ausgestattet werden, um es wirksam zu verfolgen“, fordert Heinz.

 

Pressekontakt:

Christoph Gawin
Telefon: 0228 – 22805 - 28
Fax: 0228 – 22805 - 50
E-Mail: bvk-pressestelle@bvk.de

 

Unternehmen

BVK Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V
Kekuléstr. 12
53115 Bonn

Internet: www.bvk.de

 

Über BVK Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V

Der BVK zählt rund 12.000 selbständige und hauptberufliche Versicherungsvertreter und -makler sowie Bausparkaufleute als Mitglieder. Er vertritt über die Organmitgliedschaften der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen an die 40.000 Versicherungs-vermittler und ist damit der größte deutsche Vermittlerverband. Im Jahr 2001 feierte der BVK sein hundertjähriges Bestehen.

 

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