Verspätung der Verkehrsmittel, Seminarabbruch oder Kursabsage …

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Verspätung der Verkehrsmittel, Seminarabbruch oder Kursabsage - Gut abgesichert weiterbilden mit der ERV-Seminarversicherung

14.09.2017

Ob Yoga-Seminar, Spanisch-Kurs oder Wirtschafts-Lehrgang: Sowohl berufliche als auch private Weiterbildungen liegen im Trend. Viele davon sind kostspielig und manche Austragungsorte weit entfernt. Doch was ist, wenn etwas dazwischenkommt? Mit der Seminar-Versicherung für Aus-, Fort- und Weiterbildung der ERV (Europäische Reiseversicherung) sind Wissbegierige bestens gegen einen Ausfall abgesichert.

Der Bedarf an Weiterbildungen steigt aufgrund des technologischen Wandels, der Digitalisierung und Globalisierung. Bessere Fremdsprachenkenntnisse sind ebenso gefordert wie Grundwissen rund um Social Media. Anbieter erweitern aufgrund der hohen Nachfrage zunehmend ihr Kursportfolio und gestalten dieses individuell und flexibel. Zum weitgefächerten Bildungsangebot kommen spirituelle Kurse rund um die Themen Achtsamkeit, Meditation oder Yoga. Wer in seine Weiterbildung oder die Gesundheit investiert und solch aufwendige Kurse bucht, sollte dabei auch an die passende Versicherung denken, falls der Termin nicht wahrgenommen werden kann.

Die weltweit gültige Seminar-Versicherung für Aus-, Fort- und Weiterbildung der ERV stellt den passenden Schutz für einzelne Seminare, aber auch für Seminarreihen oder -blöcke dar. Die ERV sichert ihre Kunden bei Seminarabbruch, Seminarabsage oder Seminarrücktritt ab. Versicherte Rücktritts- und Abbruchgründe sind beispielsweise eine unerwartete schwere Erkrankung oder Unfallverletzung, Schwangerschaft oder Schaden am Eigentum wie etwa durch Wasserrohrbruch. Der Versicherungsschutz ist ohne Selbstbeteiligung, das heißt man bekommt den kompletten Betrag zurückerstattet.

Auch Zusatzleistungen, wie die Anreise oder das Hotel, können mit versichert werden. So besteht kein Risiko, bei einer Seminarabsage auf den dafür anfallenden Stornokosten sitzen zu bleiben. Wenn ein Seminar vorzeitig beendet werden muss, übernimmt die Versicherung die Mehrkosten für die frühere Rückreise und erstattet die nicht genutzten Seminar- und Zusatzleistungen.

 

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