Versicherungsvertrieb positioniert sich zur IDD Umsetzung

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Versicherungsvertrieb positioniert sich zur IDD Umsetzung

15.09.2017

Michael H. Heinz © BVK

Michael H. Heinz

„Damit sehen wir uns bestätigt, dass unsere BVK-Forderung ‚Kein Vertrieb ohne Beratung‘ sich im Gesetz wiederfindet“, sagte Heinz. „Online-Kunden sollen damit künftig dieselben Beratungsleistungen erhalten, wie Kunden des stationären Vertriebs. Der Gesetzgeber entspricht damit unserer Forderung nach gleichen Wettbewerbsbedingungen für alle Vertriebswege. Dies hatte der BVK auch kürzlich durch seine Klage gegen das Internetvergleichsportal Check24 durchgesetzt.“

Die Verbände forderten dagegen, das jetzt gesetzlich verankerte Provisionsabgabeverbot konsequent umzusetzen, um seinem Charakter einer Marktverhaltensregel im Sinne des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb Geltung zu verschaffen. „Schließlich haben wir lange dafür gekämpft und wollen nicht, dass es in der Praxis ins Leere läuft. Daher müssen die dafür zuständigen Aufsichtsbehörden mit entsprechenden Ressourcen ausgestattet werden, um es wirksam zu verfolgen“, betonte Heinz.

 

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Über BVK Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V

Der BVK zählt rund 12.000 selbständige und hauptberufliche Versicherungsvertreter und -makler sowie Bausparkaufleute als Mitglieder. Er vertritt über die Organmitgliedschaften der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen an die 40.000 Versicherungs-vermittler und ist damit der größte deutsche Vermittlerverband. Im Jahr 2001 feierte der BVK sein hundertjähriges Bestehen.

 

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