Versicherungsvertrieb positioniert sich zur IDD Umsetzung
„Damit sehen wir uns bestätigt, dass unsere BVK-Forderung ‚Kein Vertrieb ohne Beratung‘ sich im Gesetz wiederfindet“, sagte Heinz. „Online-Kunden sollen damit künftig dieselben Beratungsleistungen erhalten, wie Kunden des stationären Vertriebs. Der Gesetzgeber entspricht damit unserer Forderung nach gleichen Wettbewerbsbedingungen für alle Vertriebswege. Dies hatte der BVK auch kürzlich durch seine Klage gegen das Internetvergleichsportal Check24 durchgesetzt.“
Die Verbände forderten dagegen, das jetzt gesetzlich verankerte Provisionsabgabeverbot konsequent umzusetzen, um seinem Charakter einer Marktverhaltensregel im Sinne des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb Geltung zu verschaffen. „Schließlich haben wir lange dafür gekämpft und wollen nicht, dass es in der Praxis ins Leere läuft. Daher müssen die dafür zuständigen Aufsichtsbehörden mit entsprechenden Ressourcen ausgestattet werden, um es wirksam zu verfolgen“, betonte Heinz.
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