Kennzeichnungspflicht für privat und gewerblich genutzte Drohnen ab 1. Oktober - AXA rät: Erst versichern, dann abheben
Die Drohnen-Verordnung auf einen Blick
• Kennzeichnungspflicht: Ab 0,25 kg muss eine Plakette mit den Adressdaten des Besitzers angebracht werden.
• Kenntnisnachweis: Ab 2,0 kg müssen besondere Flugkenntnisse nachgewiesen werden.
• Erlaubnispflicht: Ab 5,0 kg wird eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde benötigt.
• Ab 100 m Flughöhe: Hier dürfen Drohnen nur fliegen, wenn eine behördliche Ausnahmeerlaubnis erteilt wurde. Flugverbote gelten zum Beispiel über Flugplätzen, Einsatzorten von Rettungskräften, Wohngrundstücken, Naturschutzgebieten, Menschenansammlungen und Industrieanlagen. Weitere Infos gibt es auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur: www.bmvi.de.
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Über AXA Konzern AG
Der AXA Konzern zählt mit Beitragseinnahmen von 10,7 Mrd. Euro (2016) und 9.217 Mitarbeitern zu den führenden Versicherungs- und Finanzdienstleistungsgruppen in Deutschland. Das Unternehmen bietet ganzheitliche Lösungen in den Bereichen private und betriebliche Vorsorge, Krankenversicherungen, Schaden- und Unfallversicherungen sowie Vermögensmanagement an. Alles Denken und Handeln des Unternehmens geht vom Kunden und seinen Bedürfnissen aus. Die AXA Deutschland ist Teil der AXA Gruppe, einem der weltweit führenden Versicherungsunternehmen und Vermögensmanager mit 166.000 Mitarbeitern und Vermittlern sowie 107 Millionen Kunden in 64 Ländern. Im Geschäftsjahr 2016 erzielte die AXA Gruppe einen Umsatz von 100,2 Mrd. Euro und ein operatives Ergebnis (Underlying Earnings) von 5,7 Mrd. Euro nach Steuern. Das verwaltete Vermögen (Assets under Management) der AXA Gruppe hatte Ende 2016 ein Volumen von 1,43 Billionen Euro.