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Einer für alle oder doch jeder für sich? Was Wohngemeinschaften über den Versicherungsschutz wissen sollten

18.09.2017

Einer für alle oder doch jeder für sich? Was Wohngemeinschaften über den Versicherungsschutz wissen sollten © ERGO Group AG

Zu Beginn des Studiums ziehen viele angehende Studenten von zu Hause aus und in eine Wohngemeinschaft (WG) ein. Auch Senioren haben die WG für sich entdeckt. Neben Miete und Nebenkosten teilen sich die Bewohner Bad, Küche und das Wohnzimmer – falls vorhanden. Wie Bewohner einer WG ihren Hausrat versichern können, erklärt Rolf Mertens, Versicherungsexperte von ERGO.

Gemeinsam wohnen – gemeinsam versichern?
Zu den wichtigsten Versicherungen in einer WG gehört die Hausratversicherung. Sie deckt alle Schäden an den Gegenständen ab, die die Bewohner im Haushalt benötigen oder die der Einrichtung dienen. „Wer in eine WG zieht, sollte seine Hausratversicherung überprüfen oder sie neu abschließen“, empfiehlt Rolf Mertens, Versicherungsexperte von ERGO. „Denn durch den Einzug in eine WG ändern sich die Versicherungsverhältnisse: Die Bewohner nutzen beispielweise die Elektrogeräte in der Küche gemeinsam.“ Wer kommt dann für den Schaden auf, wenn zum Beispiel durch einen Kurzschluss die Kaffeemaschine in Brand gerät? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, für einen Schadensfall vorzusorgen. Der ERGO-Experte stellt vier Varianten vor.
 
Jeder Bewohner schließt eine eigene Hausratversicherung ab
Jeder WG-Bewohner kann eine eigene Hausratversicherung abschließen. So gibt es keine Missverständnisse im Schadensfall, da jeder für sich selbst verantwortlich ist. Bei Schäden an gemeinsam genutzten Gegenständen, wie etwa Kühlschrank, Herd oder Küchentisch kann es aber zu Konflikten kommen. Wer beziehungsweise wessen Versicherung übernimmt dann den Schaden? Daher rät Rolf Mertens, gleich beim Einzug zu klären, welches Mitglied welchen Hausratgegenstand in seine Versicherung mit aufnimmt, damit auch wirklich die gesamte Wohnung im Versicherungsschutz enthalten ist.
 
Jeder für jeden: gemeinsame Hausratversicherung
Um zu verhindern, dass doch für manche gemeinsam genutzten Gegenstände der Versicherungsschutz fehlt, bieten viele Versicherer eine gemeinsame Hausratversicherung für die gesamte WG an. Diese fasst alle in der Wohnung befindlichen Geräte und Einrichtungsgegenstände unter einem Vertrag zusammen. Voraussetzung: Der Mietvertrag führt alle Mitbewohner auf. In diesem Fall fungiert dann einer der Mitbewohner als Hauptvertragspartner und lässt die Versicherung über sich laufen. Der ERGO Experte empfiehlt, dass die Wohngemeinschaft vor Vertragsabschluss festlegt, wer welchen Anteil der laufenden Versicherungsbeiträge übernimmt. Manche Versicherungen bieten auch die Möglichkeit, alle WG-Mitglieder im Vertrag namentlich anzugeben. Dann kann jeder Mitbewohner direkt einen Schadensfall melden.
 
Hauptmieter ist auch Hauptversicherungsnehmer
Besteht die Wohngemeinschaft aus einem Hauptmieter und mehreren Untermietern, kann der Hauptmieter eine Hausratversicherung für sich und alle Gegenstände in den Gemeinschaftsräumen abschließen. „Die Sachen der Untermieter sind in diesem Vertrag allerdings nicht enthalten. Sie müssen ihren persönlichen Hausrat, falls gewünscht, selbst versichern“, ergänzt Rolf Mertens.

 

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