Reiseziel: Zahnarzt Wissenswertes über Zahnbehandlungen im Ausland
Können Patienten die Kosten bei ihrer Versicherung einreichen? Wenn ja, wie gehen sie dabei am besten vor?
Generell gilt: Deutsche Patienten sind beim Zahnarzt im EU-Ausland Selbstzahler. Sie erhalten eine Rechnung vom dortigen Arzt und begleichen sie direkt vor Ort. Die Rechnung reichen sie bei ihrem Versicherer ein, der ihnen den erstattungsfähigen Betrag überweist – in der gleichen Höhe, wie für eine entsprechende Behandlung in Deutschland. Die Rechnung sollte allerdings in Deutsch verfasst sein. Unter Umständen ist hierfür eine beglaubigte Übersetzung notwendig. Daher empfiehlt es sich, die Behandlung im Vorfeld von der Krankenkasse genehmigen zu lassen. Das hat den Vorteil, dass die Abwicklung direkt zwischen Arzt und Krankenkasse erfolgt und sich Patienten dadurch Übersetzungskosten für die Rechnung sparen. Bei stationären Aufenthalten oder einem Zahnersatz muss die Krankenkasse in jedem Fall die Behandlung vorab genehmigen. Dafür benötigen Interessierte einen Heil- und Kostenplan von ihrem Zahnarzt in Deutschland und vom ausländischen Zahnarzt, wenn möglich in deutscher Sprache. Sonst können auch hier Kosten für eine Übersetzung anfallen. Beide Pläne müssen den deutschen Richtlinien entsprechen.
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