Ärger statt Erholung - Autodiebstahl im Ausland
Reisegepäck und Navi-Diebstahl aus dem Fahrzeug
Häufig haben es Langfinger aber gar nicht auf das Auto selbst abgesehen. Denn in Urlauberautos befinden sich oft wertvolles Reisegepäck und andere Wertsachen. Und auch fest verbaute Fahrzeugteile wie Navigationsgeräte oder Airbags sind begehrte Ziele der Diebe. Wichtig ist es deshalb, auch im Urlaub nie Wertsachen im Wagen zu lassen. Auch Gepäck gehört, sobald das Ziel der Reise erreicht ist, nicht mehr in den Kofferraum.
Ist das Auto aufgebrochen worden, sollten die Schäden am Fahrzeug fotografiert, die örtliche Polizei benachrichtigt und der Einbruch angezeigt werden. Als nächstes gilt es auf einer Liste festzuhalten, was alles gestohlen wurde. Abhanden gekommene Scheck- und Kreditkarten sollten sofort telefonisch gesperrt werden, bei gestohlenen Ausweispapieren helfen deutsche Botschaften oder Konsulate weiter.
Für fest eingebautes Fahrzeugzubehör und Fahrzeugteile kommt die Teilkasko-Versicherung auf. Reise- und Tagesgepäck sind oft durch die Hausratversicherung gedeckt, wenn diese über eine sogenannte Außendeckung verfügt. Wird das Fahrzeug nur beschädigt aber nichts entwendet, zum Beispiel weil der Dieb gestört wurde, sind die Schäden am Fahrzeug ein Fall für die Vollkasko.
Der Schaden ist innerhalb einer Woche der Versicherung zu melden. Der Versicherer benötigt dann eine Beschreibung des Tathergangs, das Polizeiprotokoll bzw. das polizeiliche Aktenzeichen und eine Liste der gestohlenen Gegenstände mit Anschaffungswert und Beschreibung. Außerdem sollten von Wertgegenständen möglichst die Rechnungen beigefügt werden.
Pressekontakt:
Andreas Ahrenbeck
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