Angestellte Ärzte - Persönlich haftbar trotz …

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Angestellte Ärzte - Persönlich haftbar trotz Angestelltenstatus

07.07.2017

Carsten Lutz © HDI Versicherung AG

Carsten Lutz

Interessen des angestellten Arztes im Fokus

Unter dem Strich zeigt sich: Auch angestellte Ärzte sehen sich in der Praxis immer wieder mit Haftungsansprüchen konfrontiert. Eine eigene Berufshaftpflichtversicherung macht daher auch für sie unbedingt Sinn. "Häufig besteht die Leistung des Versicherers in der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Aber auch die Vertretung im Rahmen eines Strafverfahrens kommt nicht selten vor, zum Beispiel wenn nach einer vermeintlichen Fehlbehandlung der Vorwurf einer Körperverletzung im Raum steht", erklärt Heilwesen-Experte Lutz. Ganz wichtig dabei: Im Fokus der eigenen Berufshaftpflichtversicherung stehen immer die Interessen des angestellten Arztes. HDI bietet dafür bedarfsgerechte Lösungen.

 

Pressekontakt:

Andreas Ahrenbeck
Telefon: +49 511 645-4746
Fax: +49 511 645-4504
E-Mail: andreas.ahrenbeck@hdi.de

 

Unternehmen

HDI Versicherung AG
HDI-Platz 1
30659 Hannover

Internet: www.hdi.de

 

Über HDI Versicherung AG

Die HDI Versicherung AG bietet Sachversicherungslösungen für Privat- und Firmenkunden. Dabei reicht die Angebotspalette von Kfz-Versicherungen über private Haftpflicht- und Hausratversicherungen bis hin zu Komplettlösungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie speziellen, berufsbezogenen Lösungen für Freie Berufe.
Die HDI Versicherung AG gehört zur Talanx-Gruppe. Talanx ist mit Prämieneinnahmen in Höhe von rund 32 Milliarden Euro in 2015 und rund 22.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine der großen europäischen Versicherungsgruppen. Die Talanx AG ist an der Frankfurter Börse im MDAX sowie an den Börsen in Hannover und Warschau gelistet (ISIN: DE000TLX1005, WKN: TLX100, polnisches Handelskürzel: TNX).

 

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