Recht auf Reisen - Von der …

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Recht auf Reisen - Von der Buchung bis zum Heimflug: ein Streifzug durch das deutsche Reiserecht

26.06.2017

Störrisches Kamel als Reisemangel
Was wäre ein Ägypten-Urlaub ohne einen Kamel-Ritt? So manches Kamel nimmt aber keine Rücksicht auf seine ungeübten Reiter und wirft sie einfach ab. Ein solcher Sturz kann schlimme Folgen haben. Dies musste ein Ägypten-Reisender schmerzlich erfahren: Nachdem er vom Kamel gefallen war, musste er seine Reise abbrechen und sich mehreren Operationen unterziehen. Gegenüber dem Reiseveranstalter forderte der Pechvogel Schadenersatz, Schmerzensgeld und eine Absicherung weiterer Schäden. Das Oberlandesgericht Koblenz (Az. 12 U 1296/12) gab dem Urlauber recht: Der Kameltreiber hätte dafür sorgen müssen, dass der Tourist sicher auf das Kamel aufsitzen kann.

Blond und Chlor = Grün
Der Pool bietet bei hohen Temperaturen eine willkommene Erfrischung. Also rein ins kühle Nass. So dachte sich das vermutlich auch eine blonde Mallorca-Urlauberin. Die Abkühlung blieb jedoch nicht ohne Nebenwirkungen: Der Pool war so stark gechlort, dass sich ihre Haare grün färbten. Das Amtsgericht Bad Homburg (Az. 2 C 109/97) sprach der Frau eine Reisepreisminderung von 10 Prozent zu. Allerdings hatte sie auch ein Mitverschulden zu verantworten: Nach Ansicht des Gerichts hätte sie eine Badekappe tragen können.
 
Stinkendes Gepäck
Irgendwann ist auch der schönste Urlaub zu Ende. Sonnengebräunt, gut erholt und mit Souvenirs im Gepäck steht dann die Heimreise an. Am Heimat-Flughafen angekommen, müssen nur noch die Koffer über das Gepäckband rollen. Ein Italien-Urlauber wartete leider vergeblich. Der Grund: Die im Koffer verstauten Mitbringsel – Wein, Oliven und Salamis – hatten bereits den Transport am Abflug-Airport nicht überstanden. Die Flaschen waren zerbrochen, Oliven und Salamis zerdrückt. Dadurch tropfte und stank der Koffer so sehr, dass ihn der italienische Zoll vernichtete. Auf Schadenersatz hoffte der Urlauber hier vergeblich. Laut Amtsgericht Frankfurt am Main (Az.30 C 1914/12) haftet die Fluggesellschaft nicht, wenn ein Gepäckstück aufgrund von Zollvorschriften vernichtet wird. Auch ist der Zoll bei einer solchen Aktion nicht verpflichtet, Wertgegenstände oder Elektronik vorher auszusortieren. Michaela Rassat rät daher: „Souvenirs sollten bruch- und auslaufsicher verpackt sein.“ Sonst könnten nicht nur die schönen Andenken hin sein, sondern auch gleich noch die komplette Urlaubsausstattung.

 

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Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2016 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.

 

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