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Panne, Unfall oder außerplanmäßige Beendigung der Reise? Sorglos reisen mit dem ERV Pannen- und Unfallschutz

29.06.2017

Panne, Unfall oder außerplanmäßige Beendigung der Reise? Sorglos reisen mit dem ERV Pannen- und Unfallschutz © ERV

Die Vorfreude ist groß. Bald geht der Flug in den wohlverdienten Sommerurlaub. Doch dann der Schock: Das Auto will einfach nicht anspringen. Oder es ereignet sich auf dem Weg zum Flughafen ein Unfall auf der Autobahn.

So ein Pech kurz vor dem Reiseantritt kann teuer werden.  Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung), verrät, wie Reisende im Rahmen des Pannen- und Unfallschutzes der ERV trotzdem noch gut ans Ziel kommen, im Notfall nicht auf den Stornokosten sitzen bleiben und während der Reise auf die Unterstützung der ERV zählen können. 

Panne und Verspätung vor der Reise
Ein Marderschaden, eine Reifenpanne oder ein Auffahrunfall. Es gibt viele Gründe, warum Reisende womöglich nicht pünktlich zum Flughafen kommen. Mit dem Pannen- und Unfallschutz der ERV sind Reisende, die mit dem eigenen Auto in den Urlaub oder zum Flughafen fahren, bestens abgesichert. Denn wenn die Versicherten innerhalb der 24 Stunden vor Abreise eine Autopanne oder einen Unfall mit ihrem eigenen PKW haben und deswegen den Flug nicht rechtzeitig erreichen oder den Start der Reise verschieben müssen, übernimmt die ERV nicht genutzte Reiseleistungen wie beispielsweise eine Hotelübernachtung oder zusätzliche Reisekosten, zum Beispiel für eine Umbuchung bis 500 Euro pro Person. Zusätzlich werden die Kosten für ein Mietfahrzeug bis 1.000 Euro übernommen. „Wer also auf dem Weg zum Flughafen mit dem Auto liegen bleibt und aufs Taxi umsteigt, muss sich in diesem Rahmen keine Gedanken um die Kosten machen“, sagt Birgit Dreyer. Probleme mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sind durch den Verspätungsschutz ebenso abgesichert. Verspätet sich der Zug oder Bus um mehr als zwei Stunden und der Reisende verpasst dadurch das erste versicherte Verkehrsmittel, so erstattet die ERV die Mehrkosten der Hinreise bis zu 500 Euro pro Person. „Die ERV übernimmt in diesem Fall sogar die nachgewiesenen Kosten für Aufwendungen wie Verpflegung und Unterkunft“, erklärt die Reiseexpertin. Dabei erhalten die Versicherten maximal 100 Euro pro Person.

Andere Notfälle vor Reiseantritt
Der Pannen- und Unfallschutz ist Teil der Reiserücktrittsversicherung der ERV. Diese erstattet im Bedarfsfall die Stornokosten oder bei verspätetem Reiseantritt die Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten Reiseleistungen. Auch die Umbuchungsgebühren sind mit abgedeckt. Außerdem liefert die ERV ihren Kunden auf Anfrage Sicherheitshinweise, Reisewarnungen oder Informationen über die jeweilige diplomatische Vertretung im Reiseland.
 

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