„Der Ball liegt jetzt bei den Tarifparteien“
Die Förderung der Geringverdiener ist um 10% ausgeweitet worden und geht jetzt bis zu einem Monatseinkommen von 2.200 €. Aus Sicht der Arbeitnehmer ist positiv, dass nun auch außerhalb einer per Entgeltumwandlung finanzierten reinen Beitragszusage neue und bisher bereits vereinbarte Entgeltumwandlung mit einem Arbeitgeber-Zuschuss von 15% bedacht werden, wenn die Tarifparteien keine abweichenden Regelungen treffen. „Es wäre wünschenswert, wenn hier noch gesetzliche Klarstellungen erfolgen würden, um Mehrbelastungen für Arbeitgeber überall dort rechtssicher zu vermeiden, wo bereits jetzt die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge weitergegeben werden.“, so Herrmann.
„Sehr zu begrüßen ist aus Sicht der Praxis die am Rande mit in das Gesetzespaket aufgenommene Klarstellung, dass die Anpassungsverpflichtung von laufenden Leistungen bei Pensionskassen und Direktversicherungen auch für die Vergangenheit uneingeschränkt erfüllt ist, wenn seit Rentenbeginn sämtliche Überschüsse für Leistungserhöhungen verwendet wurden.“
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