Stellungnahme Referentenentwurf zur IDD

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Stellungnahme Referentenentwurf zur IDD

03.02.2017

Stellungnahme von Rechtsanwalt Martin Stolpe (Fachanwalt für Versicherungsrecht) und des Maklerpools INVERS Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbH (Leipzig) zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 21.11.2016 (Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb - IDD Referentenentwurf) Nachfolgend wird zu Punkten des vorliegenden IDD-Referentenentwurfes Stellung genommen, die unserer Meinung nach dringenden Änderungsbedarf haben.

Präambel:
1. Der derzeit vorliegende IDD-Referentenentwurf ist der faktische Todesstoß für Versicherungsmakler, mithin für den einzigen im Lager des Kunden stehenden Versicherungsvermittlers. Versicherungsmakler ist, wer gewerbsmäßig für seinen Auftraggeber (Versicherungsnehmer) die Vermittlung oder den Abschluss oder die Betreuung von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherungsunternehmen oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. Der Versicherungsmakler steht somit im Verhältnis zum Versicherungsunternehmen auf der Seite des Kunden als dessen Sachwalter und Interessenwahrer. Auch der Handelsvertreter eines Versicherungsmaklers ist Versicherungsmakler im Verhältnis zum Kunden.

2. Der Versicherungsmakler würde durch den Wortlaut des IDD-Referentenentwurfs faktisch vom Lager des Versicherungsnehmers ins Lager des Versicherers gestellt.

3. Der angedachte Honorar-Versicherungsberater wird sich unter den derzeitigen praktischen Gegebenheiten nicht etablieren können. Dies ist anhand der Zulassungszahlen des bereits eingeführten Honorar-Finanzanlagenvermittlers beweis- und ablesbar.

4. In Folge der Punkte 1. bis 3. bedeutet dies erheblich weniger Verbraucherschutz. Dies konterkariert das Hauptziel der EU-Vermittlerrichtlinie (IDD).

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