LTA informiert: Risikofaktor Winterurlaub – Diese Versicherungen sollte man haben
Der Winterurlaub erfreut sich nach wie vor großer Beliebtheit. Doch wer mit Ski, Snowboard oder Schlitten unterwegs ist, setzt sich immer auch einem gewissen Risiko aus. Wintersportfreunde sind deshalb gut beraten, sich im Urlaub ausreichend zu versichern.
Egal ob Piste oder Loipe, wer sich im Winterurlaub sportlich betätigt, setzt sich damit immer auch einem gewissen Verletzungsrisiko aus. Laut einer Studie der Auswertungsstelle für Skiunfälle haben sich allein in der letzten Saison circa 42.000 Deutsche beim Skifahren so schwer verletzt, dass sie sich in ärztliche Behandlung begeben mussten (Quelle: Unfälle und Verletzungen im alpinen Skisport – Zahlen und Trends der Saison 2015/2016 David Schulz, Auswertungsstelle für Skiunfälle, ARAG Allgemeine Versicherungs-AG – Sportversicherung, Düsseldorf, 2016). Wie der Studie weiter zu entnehmen ist, war bei den Verletzungen ein Anstieg der Kopfverletzungen sowie der stationären Behandlungen insgesamt zu verzeichnen.
Da ein Ski- oder Snowboardunfall zum Teil mit erheblichen Kosten für Bergung, Krankenhausaufenthalt oder Rücktransport verbunden sein kann, ist jeder gut beraten, sich vor Antritt des Winterurlaubs mit entsprechenden Versicherungen abzusichern. Die Lifecard-Travel-Assistance Gesellschaft für Reiseschutz mbH (LTA) bietet hierzu verschiedene Leistungspakete und Tarife an und empfiehlt insbesondere den Abschluss der folgenden Versicherungsarten bzw. den Abschluss entsprechender Tarife, in denen diese mit enthalten sind.
+++ Reise Unfallversicherung +++
Eine Reiseunfallversicherung bietet weltweit Versicherungsschutz für alle Unfälle für die Dauer von Urlaubsreisen. Sie gilt rund um die Uhr und kann mit unterschiedlichen Deckungssummen für verschiedene Fälle, wie beispielsweise Invalidität, ausgestattet werden.
+++ Reise-Haftpflichtversicherung +++
Eine Reise-Haftpflichtversicherung dient dem Schutz von Privatpersonen gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter bei Personen- und Sachschäden. Da diese sehr schnell siebenstellige Kosten oder Regressansprüche verursachen können, sollte bei dieser Versicherungsart die Deckungssumme mindestens eine Million Euro betragen.