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Leistung bereits bei Arbeitsunfähigkeit und verbesserte Nachversicherungsgarantie - uniVersa bietet Mehrwert bei neuer Berufsunfähigkeitsversicherung

01.02.2017

Leistung bereits bei Arbeitsunfähigkeit und verbesserte Nachversicherungsgarantie - uniVersa bietet Mehrwert bei neuer Berufsunfähigkeitsversicherung © uniVersa

Die uniVersa hat ihre selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) weiter verbessert. Mitversichert sind jetzt Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit. Zudem wurde die Nachversicherungsgarantie ausgebaut. Die neue SBU der uniVersa leistet jetzt bereits bei längerer Arbeitsunfähigkeit (AU). Wer seit vier Monaten krankgeschrieben ist und eine Bescheinigung vom Facharzt vorlegt, dass er voraussichtlich weitere zwei Monate arbeitsunfähig ist, erhält die volle versicherte Berufsunfähigkeitsrente.

Die AU-Leistung wird rückwirkend zum Beginn der Arbeitsunfähigkeit und für bis zu 24 Monate gewährt. Zudem brauchen in der Zeit keine Beiträge bezahlt werden. Sollte sich während der AU-Dauer abzeichnen, dass Berufsunfähigkeit (BU) vorliegt, kann jederzeit ein Antrag auf BU-Rente gestellt werden.

Ausbau ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich

Verbessert wurde die lebensbegleitende Nachversicherungsgarantie. Über sie kann die getroffene BU-Absicherung bei steigendem Einkommen oder Lebensereignissen, wie Heirat, Geburt von Kindern oder Eigenheimkauf, immer wieder ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Zusätzlich ist die Aufstockung jetzt ohne besonderen Anlass fünf, zehn und 15 Jahre nach dem ursprünglichen Vertragsbeginn möglich.

Verbesserte Leistungen für Studenten und bei Pflege

Der Verzicht auf eine abstrakte Verweisung gilt jetzt auch für Studenten und damit einheitlich für alle Versicherten. Zudem erfolgt bei Studenten neuerdings eine differenzierte Berufsgruppeneinstufung. Vorteilhaft ist dies beispielsweise bei den Studienrichtungen Betriebswirtschaftslehre, Informatik oder Maschinenbau. Die Infektionsklausel wurde auf alle Berufe ausgedehnt und gilt damit ebenfalls für Schüler und Studenten. Voller Leistungsanspruch besteht auch bei Pflegebedürftigkeit. Hier reichen jetzt zwei statt bisher drei ADL-Punkte (Activities of Daily Living) aus. Die Verbesserung gilt auch beim Zusatzbaustein SBU Pflege-Plus. Darüber kann eine zusätzliche Pflegerente mitversichert werden, die lebenslang gezahlt wird, wenn während der Vertragslaufzeit Pflegebedürftigkeit eintritt.

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