Klarstellung zu den Wasserstandsmeldungen im Zuge der IDD-Umsetzung
Nachdem seit dem gestrigen Nachmittag verschiedene Veröffentlichungen zur deutschen IDD-Umsetzung kursieren (und leider den Eindruck erwecken, es lägen bereits verlässliche Ergebnisse und Entscheidungen vor), und uns hierzu eine Vielzahl an Anrufen und Nachfragen erreicht hat, möchten die dvvf Deutsche Verrechnungsstelle für Versicherungs- und Finanzdienstleistungen AG mit dieser Pressemitteilung über den tatsächlichen Stand der Dinge informieren.
Richtig ist: es liegt ein Kabinettsbeschluss vom gestrigen 18.01.2017 auf dem Tisch (Download beim BMWi). Dies allein macht aus dem Beschluss aber noch kein Gesetz.
Auch wenn diese Vorlage durchaus als beachtlicher Erfolg der Versicherungswirtschaft, Wettbewerbsbeschränkungen und Intransparenz als Verbraucherschutz zu verkaufen (Achtung: Ironie!), verstanden werden kann, ist er noch nicht das Ende der Fahnenstange. Wie jede andere Gesetzesvorlage auch unterliegt sie dem weiteren Gesetzgebungsprozess und muss dabei noch mehrfach durch die verschiedensten Gremien wie der voraussichtliche Gesetzgebungszeitplan (siehe Fondsprofessionell vom 21.12.16) zeigt:
18.01.2017: Kabinettsbeschluss über den Gesetzesentwurf
10.03.2017: Bundesrat, hiernach Gegenäußerung der Bundesregierung
22.03.2017: Kabinett Gegenäußerung
30.03.2017: Bundestag 1. Lesung
22.04.2017: Befassung im Wirtschaftsausschuss (ggf. Anhörungsbeschluss)
17.05.2017: ggf. Anhörung
31.05.2017: Befassung im Wirtschaftsausschuss
02.06.2017: Abschluss Gesetzgebungsverfahren (2./3. Lesung im Bundestag)
07.07.2017: Bundesrat
Im Laufe dieses Verfahrens sind Änderungen nicht nur möglich, sondern sogar wahrscheinlich.
Zwischen dem IDD-Referentenentwurf (06.12.2016) und dem jetzigen Gesetzesentwurf liegen gerade einmal 4 Wochen und Weihnachten, und doch hat es bereits da gravierende Veränderungen gegeben, so z. B.
- im Referentenentwurf durften Versicherungsvermittler Nichtverbraucher (also Gewerbekunden) NUR gegen Honorar beraten; im jetzigen Gesetzentwurf dürfen Sie Nichtverbrauchern schon "gegen gesondertes Entgelt... Versicherungen vermitteln";
- die im Referentenentwurf vorgesehene Änderung in § 6 VVG, wonach VU zur Beratung von Kunden (auch der Kunden von Maklern, und zwar direkt) "verpflichtet" werden sollten, ist entnommen worden; im Gesetzentwurf geht man davon aus, dass eine Doppelberatung unnötig ist.
Diese Beispiele sollen verdeutlichen: Momentan ist noch nichts wirklich sicher! Es werden sich sicherlich noch weitere Änderungen ergeben! Welche das sein werden, kann heute noch niemand sagen.
„Nach jetzigem Stand der Gesetzesvorlage jedoch profitiert offensichtlich der Versicherungsberater (der "Honorar-Versicherungsberater" wurde übrigens wieder gestrichen) am stärksten“, sagt Michael A. Hillenbrand, Vorstand der Deutschen Verrechnungsstelle. „Denn er soll künftig Netto- und Bruttotarife vermitteln können!“