Schulwegunfälle in der dunklen Jahreszeit - Tipps zur Kindersicherheit
Gesetzliche Unfallversicherung leistet nur begrenzt
Bei Unfällen in der Schule und auf den direkten Schulwegen tritt zwar die gesetzliche Unfallversicherung ein. Ihr Geltungsbereich ist jedoch reglementiert. Wer den Nachhauseweg durch private Verabredungen oder Aktivitäten unterbricht, verliert den Schutz, sobald die Pause länger als zwei Stunden dauert. Bei Unfällen im Zusammenhang mit privat organisiertem Nachhilfe- oder Musikunterricht ist die gesetzliche Schülerunfallversicherung komplett außen vor. Sogar bei Klassenfahrten gilt: Tätigkeiten, die zum persönlichen Lebensbereich der Schüler zählen, wie Nahrungsaufnahme, Körperpflege oder Nachtruhe, sind nicht gesetzlich unfallversichert. Abweichende Regelungen gelten nur in Ausnahmefällen; etwa, wenn verdorbene Lebensmittel im Spiel sind.
Private Vorsorge besonders für Familien ratsam
"Wenn ein Kind durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt bleibt, kann eine private Unfallversicherung die finanziellen Folgen auffangen und den Lebensstandard sichern", betont HDI Experte Manekeller. "In solch einem Fall muss ein Elternteil möglicherweise seine Arbeitszeit reduzieren, um das Kind zu betreuen. Der private Schutz ist daher auch für die Einkommenssicherung wichtig." Eine private Unfallversicherung gelte rund um die Uhr und umfasse Aktivitäten in allen Lebensbereichen wie Schule, Ausbildung, Beruf und Freizeit. Auch das Spektrum der Leistungen liege deutlich über dem der gesetzlichen Unfallversicherung. "Räumlich, zeitlich und örtlich unbegrenzt", ergänzt Manekeller.
Der neue Unfalltarif des Versicherers HDI ist bei Preis und Leistung familienfreundlich gestaltet. Fast alle Pakete bieten spezielle Inhalte für mitversicherte Kinder. Durch die neue Schulwegklausel erhöht sich die Invaliditätsleistung um 25 Prozent, wenn das Kind auf den Wegen von und zur Schule oder Kindertagesstätte verunfallt.
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