Reimann zur Finanzsituation in der Rentenversicherung
Reimann kritisierte, dass die Rentenversicherung für die zusätzlichen Ausgaben in Höhe von 6,5 Milliarden Euro für die sogenannte Mütterrente keine ausreichende Kompensation erhält. Der Bund werde sich zwar ab 2019 durch einen höheren Bundeszuschuss an den Mehrausgaben beteiligen. „Diese zusätzlichen Zahlungen reichen allerdings bei Weitem nicht aus, um die Kosten, die aufgrund der Mütterrente entstehen, zu decken“, so Reimann.
„Bei der Honorierung früherer Kindererziehungsleistungen handelt es sich um gesamtgesellschaftliche Kosten, die sachgerecht auch von der gesamten Gesellschaft getragen werden sollten.“
Dies treffe auch auf die Finanzierung einer vorzeitigen Angleichung der Ost-Rentenwerte an die Westwerte zu, die von der Lohnangleichung abgekoppelt ist. Die Vollendung der deutschen Einheit in diesem Bereich müsse gesamtgesellschaftlich durch Steuern finanziert werden und nicht einseitig durch die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler der Rentenversicherung.
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