IGVM e.V. übt am IDD-Referententwurf scharfe …

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IGVM e.V. übt am IDD-Referententwurf scharfe Kritik und kündigt massive Gegenwehr an

16.12.2016

Die Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e.V., Berlin (IGVM) hat den Verfassern des Referentenentwurfs zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) vom 21.11.2016 in ihrer Stellungnahme vom 8.12.2016 fehlende Weitsicht und Verständnis des Berufsbild des VersM vorgeworfen.

Man müsse nämlich nach den völlig widersinnigen Regelungen im Referentenentwurf verstärkt davon ausgehen, dass den Politikern die herausragende Rechtsstellung der Versicherungsmakler/innen (VersM) und deren Stellenwert insbesondere für Verbraucher in keiner Weise geläufig sei. Würde der Entwurf wirklich Gesetz, würde der Beruf des von Versicherern unabhängigen VersM faktisch abgeschafft.

Denn anders lasse sich nicht erklären, warum die Entwurfsverfasser die Tätigkeiten der VersM  soweit einschränken wollen, dass aus deren treuhänderischen Sachwalterstellung gegenüber ihren Mandanten eine verkappte Vertretereigenschaft werde, nach dem VersM zum verlängerten Arm der Versicherer mutierten und deren Willkür bei der Ausgestaltung der Zusammenarbeit und der Höhe zu gewährender Courtagen hilflos ausgesetzt sei. Zudem werde durch die (alleinige-) Beratungspflicht ein bisher nicht dagewesenes Wettbewerbsverhältnis begründet, bei dem VersM zu Erfüllungsgehilfen der Versicherer degradiert würden. Das alles stehe dem Ziel der Brüsseler Kommission, den Verbraucherschutz zu stärken, diametral entgegen und habe absolut nichts mit dem lauthals verkündeten Willen einiger Politiker gemein, nach dem man die IDD-RL 1:1 umsetzen wolle.

Statt den lang überfälligen Status der VersM zu stärken und ihnen notwendigerweise die gleichen Rechte und Pflichten einzuräumen, wie den (Honorar-)Versicherungsberatern, sollen die (Honorar-)Versicherungsberater (VersB) nun auch Versicherungsverträge vermitteln dürfe.

„Das war und ist den VersB auch nach geltender Rechtslage nicht verboten, sagt Wilfried E. Simon, 1. stv. Vorsitzender der IGVM und Dozent für Versicherungsrecht. Der Bundesverband der Versicherungsberater hat vor etwa einem Jahr auf diesen Vorschlag öffentlich über die Fachpresse erklärt, dass VersB gar nicht die Vermittlung von Verträgen übernehmen wollten; dies sei die Domäne der VersM“.

Die VersVermV sieht lediglich ein Provisionsannahmeverbot von Versicherern vor und auch hier sei bei der Umsetzung der EU-Richtlinie 2002/92 EG schon einer der zahlreichen handwerklichen Fehler begangen worden, denn die Annahme von Provisionen von Versicherungsvermittlern ist nicht explizit verboten.

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