Versicherungswechsel ohne Ärger

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Versicherungswechsel ohne Ärger

03.11.2016

Bis 30. November Leistungen vergleichen – ADAC-AutoVersicherung bietet neuen Unfallmeldedienst - Das muss eine gute Autoversicherung bieten? Diese Frage stellen sich Autofahrer im laufenden Wechselgeschäft. Generell gilt: Billig(er) ist nicht immer gut, deshalb Leistungen vergleichen, denn die Unterschiede sind hier groß.

Der Wechsel der Kfz-Police ist in der Regel zum Ende des Kalenderjahres möglich, da die meisten Versicherungsverträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen. In diesen Fällen muss die Kündigung spätestens bis 30. November 2016 bei der Versicherung eingehen. Die ADAC Autoversicherung AG gibt Tipps, worauf es bei der Suche nach einem passenden Tarif ankommt.

  • Deckungssumme: Diese sollte bei 100 Millionen Euro liegen.
  • Freie Werkstattwahl: Damit können Autofahrer frei entscheiden, wo ihr Fahrzeug repariert wird. Bei Werkstattbindung muss in einer Werkstatt repariert werden, mit der die Versicherung zusammenarbeitet. Sonst besteht die Gefahr, dass der Schaden nicht oder nur teilweise übernommen wird. Vorsicht auch bei Leasing-Autos: Oft ist im Vertrag geregelt, was im Schadenfall zu tun ist.
  • Rabattschutz: Dieser schützt in der Regel bei einem Schaden pro Kalenderjahr vor einer Rückstufung. Bei sehr günstigen Tarifen fallen Rückstufungen oft deutlich schlechter aus als marktüblich.
  • Die Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung in der Vollkasko sollte bei Totalschaden bis zu 24 Monate und bei Diebstahl mindestens sechs Monate umfassen.
  • Verzicht des Einwandes der groben Fahrlässigkeit – das heißt volle Leistungsübernahme, auch wenn der Fahrer, z.B. durch Kinder abgelenkt, einen Unfall verursacht. Ausgenommen sind hierbei meist grob fahrlässig herbeigeführter Diebstahl (z.B. Schlüssel im Auto stecken lassen) sowie das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss.
  • Schäden, die mit einem Mietwagen im Ausland entstehen, sollten mitversichert sein.
  • Voll- oder Teilkasko: Nicht immer lohnt sich der Wechsel von der Voll- in die Teilkasko. Denn die Prämienhöhe der Vollkasko ist abhängig vom Schadenfreiheitsrabatt. In der Teilkasko gibt es diesen Rabatt nicht.

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