VDH und IFH: Honorarberater-Konferenz in Kassel Erstklassige Arbeit hat ihren Preis
„Wer mit Nüssen zahlt, darf sich nicht wundern, dass nur Affen für ihn arbeiten“, sagt Dieter Rauch, Geschäftsführer des Verbund Deutscher Honorarberater (VDH). Die erstklassige Dienstleistung bei der Anlage- und Vorsorgeberatung habe halt ihren Preis. Unter dem Strich „steht sich jeder Verbraucher mit einem kompetenten Honorarberater besser als bei seiner Bank, Sparkasse oder bei freien Verkäufern, die ausschließlich an möglichst hohen Provisionen interessiert sind“, fügt VDH-Chef Rauch hinzu.
Honorarkalkulation und Honorargestaltung zählen deshalb zu den beiden wichtigsten Themen der in diesem Jahr zweiten Honorarberater-Konferenz am Dienstag, 15. November 2016, im Schloss-Hotel Kassel. Gemeinsame Veranstalter sind das IFH Institut für Honorarberatung sowie der Verbund Deutscher Honorarberater (VDH).
„Die Basis für das langfristig Erfolg versprechende Geschäftsmodell des Honorarberaters ist ein klar definiertes Preis-Leistungsverzeichnis“, erklärt Dieter Rauch. Damit verbunden sind die beiden Fragen, welche Dienstleistungen angeboten werden können und sollen und wie hoch die Kosten sein werden, die als erstes abgedeckt werden müssen. „Insbesondere die Höhe des Honorars und dessen Akzeptanz beim Kunden sind für viele Einsteiger in die Honorarberatung ein heikles Thema“, weiß Rauch. Nach VDH-Erkenntnissen besteht in puncto Honorar-Kalkulation insbesondere in den Bereichen Altersvorsorge sowie Absicherung allgemeiner Lebensrisiken die größte Unsicherheit.
Eine einheitliche Honorarberater-Gebührentabelle, vergleichbar mit jenen von Steuerberatern oder Notaren, wäre eine Lösung mit einigen Vorteilen. Einsteigern würde zum einen die Unsicherheit genommen. Andererseits stünde eine solche einheitliche Gebührentabelle für größtmögliche Transparenz und die Sicherheit aufseiten des Kunden, bei jedem Honorarberater für identische Leistungen gleich viel zu zahlen.
„Das klingt in der Theorie sehr gut, erweist sich aber in der Praxis als problematisch“, wendet VDH-Chef Dieter Rauch ein. Plausibele Begründung: Der Begriff „Honorarberater“ ist nicht geschützt. Mit der Folge, dass sich grundsätzlich jeder so bezeichnen darf – unabhängig vom tatsächlichen Geschäftsmodell. Und „überall, wo etwas nicht eindeutig gesetzlich geregelt ist, sind dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet“, warnt Rauch.
Dann kämen Verbraucher oft vom Regen in die Traufe, sobald sie sich von ihren auf Produktverkauf und Provisionsmaximierung fokussierten Banken und Sparkassen abwendeten. Solange der Begriff des „Honorarberaters“ nicht gesetzlich und eindeutig definiert ist, „muss jeder Einsteiger sein Geschäft betriebswirtschaftlich sauber kalkulieren und in Kombination mit seinem Dienstleistungsangebot ein individuelles Vergütungs- und Honorarmodell erarbeiten“, betont Dieter Rauch.