Licht im Dunkel - Knackpunkte Scheinwerfer …

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Licht im Dunkel - Knackpunkte Scheinwerfer und Fahrzeugleuchten

28.11.2016

Licht im Dunkel -  Knackpunkte Scheinwerfer und Fahrzeugleuchten © HDI

Regen und Nebel und Dunkelheit machen in diesen Monaten auch Autofahren das Leben schwer. Umso wichtiger ist es, dass die Beleuchtung am Fahrzeug richtig funktioniert. Ausgefallene Scheinwerfer oder Fahrzeugleuchten sollten daher so schnell wie möglich repariert werden. Aber nicht nur defekte, auch zusätzliche Beleuchtung kann gefährlich sein.

Funktionsfähige und richtig eingestellte Scheinwerfer sind in der dunklen Jahreszeit besonders wichtig. Zum Beispiel können zu hoch ausgerichtete Scheinwerfer den Gegenverkehr blenden. Zu niedrig positionierte dagegen verschenken ihr Potenzial und leuchten die Fahrbahn nicht richtig aus. Die Folge: Die Sicht ist schlechter als nötig. Ein kurzer Check der Fahrzeugbeleuchtung vor Fahrtantritt und regelmäßiges Reinigen von Scheinwerfern und Rückleuchten sollte deshalb jetzt automatisch zu jeder Autofahrt gehören.

Defekte schnell beheben

Funktioniert eine Lampe nicht, müssen die kaputte Birne oder die durchgebrannte Sicherung so schnell wie möglich ausgetauscht werden. Denn wer trotz schlechter Sicht ohne oder mit defektem Licht fährt, gefährdet sich und andere. Das Risiko, einen Unfall zu verursachen, steigt. Aber auch bei einem nicht verschuldeten Unfall kann dem Fahrer des schlecht beleuchteten Fahrzeugs eine Teilschuld zugesprochen werden. Unter bestimmten Umständen kann der Kaskoversicherer in einem solchen Fall die Leistung kürzen.

Ein Lampenwechsel sollte meistens aber kein großes Problem sein. Denn entsprechend einer ECE-Regelung müssen seit August 2006 neuentwickelte Fahrzeuge so konstruiert werden, dass ein Glühlampenwechsel mit dem Bordwerkzeug möglich ist. Nach einem Wechsel sollte die korrekte Einstellung der Scheinwerfer am Fahrzeug überprüft und bei Bedarf korrigiert werden. Denn ein vormals korrekt eingestellter Scheinwerfer kann nach dem Lampenwechsel zum Blender werden.

Sonderfälle  Xenon- und LED

Ausgenommen von der Regelung sind jedoch Xenon- und LED-Scheinwerfer. Torsten Sauer, Leiter Produktmanagement Kraftfahrt der HDI Versicherung AG erklärt: "Bei Xenon darf nur die Werkstatt ran. Denn hier leuchtet ein Lichtbogen, der durch Zünden eines Edelgases mit sehr hoher Spannung erzeugt wird. Wegen der damit verbundenen Gefahren, bleibt der Lampenwechsel Selbermachern verwehrt." Allerdings sind Xenon-Lampen in der Regel auch sehr langlebig und können ein ganzes Autoleben halten. Das gilt auch für LED-Rückleuchten und Scheinwerfer. Einzelne LEDs können hier gar nicht ersetzt werden. Bei einem Defekt wird deshalb ein kompletter neuer Scheinwerfer fällig.

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