IDD-Umsetzung: Frontalangriff auf den Berufsstand des unabhängigen Versicherungsmaklers
Hintergrund:
Die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) wurde am 23. Februar 2016 mit dem Ziel der Mindestharmonisierung nationaler Vorschriften für den Versicherungsvertrieb und der Stärkung des Verbraucherschutzes im europäischen Parlament beschlossen. Sie muss bis zum 23. Februar 2018 in nationales Recht umgesetzt werden. Nunmehr liegt der Referentenentwurf der beteiligten Ministerien Wirtschaft, Finanzen und Verbraucherschutz/Justiz vor und muss sich der Kritik stellen, bevor die weitere Behandlung im Bundeskabinett erfolgt.
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