Honorarannahmeverbot und Provisionsabgabeverbot für Versicherungsvermittler

Anzeige
Michaelis - Fachtagung 2025

Honorarannahmeverbot und Provisionsabgabeverbot für Versicherungsvermittler

24.11.2016

„Eine Möglichkeit der Honorarvergütung bleibt den Versicherungsmaklern jedoch. Die Ausnahme, Unternehmer bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen gegen gesondertes Entgelt rechtlich zu beraten bleibt für Versicherungsmakler zumindest erhalten“, erklärt der Berliner Anwalt.

Der Entwurf sieht zudem vor, das bisherige Provisionsabgabeverbot gesetzlich zu regeln. Versicherungsvermittlern soll es untersagt sein, Versicherungsnehmern, versicherten Personen oder Bezugsberechtigten aus einem Versicherungsvertrag Sondervergütungen zu gewähren oder zu versprechen. „Der Gesetzgeber will doch am bislang nicht verwaltungsgerichtsfesten Provisionsabgabeverbot festhalten. Das entspricht nicht dem Trend der Rechtsprechung. Denn das Oberlandesgericht Köln hat in einer aktuellen Entscheidung gerade erst festgestellt, dass sich bei einer Bemessung der Entgelte für die Beratungsleistungen nach den Regeln des freien Wettbewerbs am Markt langfristig angemessenere Beträge entwickeln werden als durch das Provisionsabgabeverbot, da dieses in erster Linie die finanziellen Interessen der bereits am Markt befindlichen Versicherungsvermittler absichere (Urteil vom 11.11.2016 - 6. U 176/15). Das Gericht geht demnach davon aus, dass das Provisionsabgabeverbot ein Fehlinstrument und antiquiert sei. Vor diesem Hintergrund dürfte sich die Frage stellen, ob der Gesetzgeber das tatsächlich umsetzen wird. Die Diskussion dürfte darum jedenfalls noch nicht erledigt sein“, so der auf die Finanzdienstleistungsbranche spezialisierte Rechtsanwalt Korn. Er fügt hinzu: „Ausgenommen sind geringwertige Belohnungen und Geschenke. Damit ist ein Wert von 15 Euro pro Versicherungsverhältnis und Kalenderjahr gemeint.“

 

Pressekontakt:

Oliver Korn
Telefon: 030 / 68 08 571 - 0
Fax: 030 / 68 08 57 - 19
E-Mail: o.korn@gpc-law.de

 

Unternehmen

GPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dudenstr. 10
10965 Berlin

Internet: www.gpc-law.de

 

Kommentare


 

Kommentar hinzufügen

Mit der Veröffentlichung des Kommentars mit meiner E-Mail-Adresse bin ich einverstanden.
Summe: +

Anzeige
MMM München 2025

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
InterRisk - Wintersport
Anzeige
Hans John Vermittlerfortbildung 2025

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.