Hightech-Gefahren unterm Weihnachtsbaum
Problematischer ist es bei Hoverboards, Onewheels und anderen selbstfahrenden Spiel- und Sportfahrzeugen. "Diese fahren in der Regel mehr als 6 Kilometer pro Stunde und gelten in Deutschland als Kraftfahrzeuge", so Pralle. Eine Zulassung für den öffentlichen Verkehr ist nicht möglich, da wesentliche sicherheitstechnische Voraussetzungen fehlen. Damit dürfen diese Fahrzeuge nur auf abgeschlossenen Privatgrundstücken genutzt werden. Selbst Gehwege und öffentlich zugängliche Parkplätze sind tabu. "Und sollte etwas außerhalb von Privatgrundstücken passieren, sind Hoverboards vom Versicherungsschutz der Privat-Haftpflicht ausgeschlossen", will Pralle zwar den Spaß an diesen Spielzeugen nicht nehmen, rät aber dazu, die eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten und Gefahren beim Kauf zu berücksichtigen.
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