Hightech-Gefahren unterm Weihnachtsbaum

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Hightech-Gefahren unterm Weihnachtsbaum

24.11.2016

Problematischer ist es bei Hoverboards, Onewheels und anderen selbstfahrenden Spiel- und Sportfahrzeugen. "Diese fahren in der Regel mehr als 6 Kilometer pro Stunde und gelten in Deutschland als Kraftfahrzeuge", so Pralle. Eine Zulassung für den öffentlichen Verkehr ist nicht möglich, da wesentliche sicherheitstechnische Voraussetzungen fehlen. Damit dürfen diese Fahrzeuge nur auf abgeschlossenen Privatgrundstücken genutzt werden. Selbst Gehwege und öffentlich zugängliche Parkplätze sind tabu. "Und sollte etwas außerhalb von Privatgrundstücken passieren, sind Hoverboards vom Versicherungsschutz der Privat-Haftpflicht ausgeschlossen", will Pralle zwar den Spaß an diesen Spielzeugen nicht nehmen, rät aber dazu, die eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten und Gefahren beim Kauf zu berücksichtigen.

 

Pressekontakt:

Jörg Brokkötter
Telefon: 0251/219-2372
Fax: 0251/219-3759
E-Mail: joerg.brokkoetter@provinzial.de

 

Unternehmen

Westfälische Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft
Provinzial - Allee 1
48159 Münster

Internet: www.provinzial-online.de

 

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