Digitaler Schutz für Fasching, Fastnacht und Karneval
Die HDI Versicherung AG bringt zum Auftakt der närrischen Saison am 11.11. eine Kurzzeit-Unfallversicherung heraus. Der "Tolle-Tage-Schutz" kann online mit wenigen Klicks beantragt werden. Er gilt ab dann 24 Stunden lang für Unfälle, die bei Karnevals- und Faschingsveranstaltungen passieren - einschließlich der direkten Hin- und Rückwege.
Dort, wo viele Menschen zusammenkommen und ausgelassen feiern, lauern andere Risiken, als im Alltagsgeschehen. Genau hierauf stellt die neue Kurzzeit-Unfallversicherung von HDI ab: Das Angebot richtet sich an alle, die sich spontan und gezielt für eine spezielle Situation absichern möchten.
Unterschiedliche Sicherheitsbedürfnisse berücksichtigen
Dr. Daniel Schulze Lammers, Leiter Produktmanagement Privat Sach bei der HDI Versicherung AG erklärt: "Wir wollen Kunden abholen, die sich aus persönlicher Motivation nur für einen bestimmten Anlass versichern möchten. Sei es, um bestehende Verträge zu ergänzen oder weil sie eine "hier und heute"-Überzeugung haben und sich nicht langfristig binden möchten." Eine kurzfristige Unfallversicherung könne andererseits dazu beitragen, Kunden für diese wichtige private Vorsorge zu sensibilisieren.
Der Produktexperte betont auch, dass für Kunden, die sich dauerhaft gegen die finanziellen Risiken von Unfällen absichern wollen, eine klassische, individuelle Lösung infrage kommt. "Dies ist stets unser vordergründiger Beratungsansatz."
Vielfältige Leistungen für weniger als sechs Euro
Der HDI Tolle-Tage-Schutz kostet 5,55 Euro für eine Dauer von 24 Stunden. Er gilt während der Teilnahme an Straßen-/Kneipenkarneval bzw. -fasching und Karnevals-/Faschingsveranstaltungen. Unfälle auf den direkten Wegen zu und von den Veranstaltungen sind bereits eingeschlossen.
Die maximale Invaliditätsleistung beträgt 50.000 Euro. Verstirbt der Versicherte unfallbedingt, erhalten die Hinterbliebenen eine Leistung in Höhe von 10.000 Euro.
Zusätzlich übernimmt HDI Kosten für kosmetische Operationen und für Zahnbehandlungen und Zahnersatz infolge eines Unfalls bis zu 2.000 Euro. Kosten für unfallbedingte Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze und auch für ärztlich angeordnete Krankentransporte werden bis zu einer Höhe von 2.000 Euro erstattet.
Um dem besonderen Versicherungsbedarf in der fünften Jahreszeit gerecht zu werden, sind beim Tolle-Tage-Schutz Unfälle inbegriffen, die unter Alkoholeinfluss passieren. Beim Führen von Kfz ist diese Erweiterung eingeschränkt - sie gilt bis zu einem Blutalkoholgehalt von weniger als 0,5 Promille.