TÜV, Tickets und Technik am Steuer …

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TÜV, Tickets und Technik am Steuer - Juristische Tipps für den „Rechtsraum Auto“

17.10.2016


Termin vergessen: Was droht, wenn der TÜV abgelaufen ist?

Plötzlich fällt es einem siedend heiß ein: Das Auto muss ja wieder über den TÜV gebracht werden! Für den Fall, dass der TÜV gerade erst abgelaufen ist, kann Rechtsanwalt Sebastian Asshoff Entwarnung geben: „Die Behörden sind zunächst kulant, solange die TÜV-Frist nicht mehr als zwei Monate überschritten ist.“ Allerdings sollte sich der Halter dann zügig um einen Prüftermin kümmern. Denn wird das Auto trotzdem weiter bewegt, droht ein Bußgeld von 15 Euro, und ist der TÜV bereits mehr als vier Monate überfällig, liegt die Strafe sogar bei 25 Euro. Heikel wird es spätestens, wenn das ursprüngliche TÜV-Datum mehr als acht Monate zurückliegt: „Dann muss der Halter nicht nur mit einem Bußgeld, sondern auch noch mit einem Punkt in Flensburg rechnen“, so der ROLAND-Partneranwalt. Und wenn es hart auf hart kommt, können die Behörden das TÜV-überfällige Fahrzeug sogar aus dem Verkehr ziehen und stilllegen.

Haftpflicht, Kasko, Rechtsschutz: Wofür brauche ich welche Versicherung?

Es gibt viele Möglichkeiten, sich und sein Auto abzusichern. Als Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht weiß Sebastian Asshoff, welche Versicherung für welchen Fall sinnvoll ist: „Eine Haftpflichtversicherung muss jeder Autohalter haben – das ist gesetzlich geregelt. Diese greift, wenn der Fahrer einen Unfall baut und die Unfallgegner danach Ansprüche gegen ihn erheben.“ Eine Kasko-Versicherung ist hingegen dafür da, Schäden am eigenen Auto zu beseitigen, wobei eine Teilkasko nur bei Schäden wie Glasbruch, Hagel und Co. zahlt. Eine Vollkasko-Versicherung wiederum übernimmt auch Unfallschäden am eigenen Wagen – egal ob der Unfall selbst oder durch andere verschuldet wurde. Und wofür sollte man eine Rechtsschutzversicherung abschließen? Sebastian Asshoff erläutert: „Mit einer Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung sind Rechtsstreitigkeiten abgesichert, die im Zusammenhang mit dem Auto entstehen können, also zum Beispiel, wenn der Gegner nach einem Autounfall nicht zahlen will.“ Aber auch dann, wenn es ein Problem beim oder nach dem Autokauf gibt oder der Fahrer eine Ordnungswidrigkeit begangen hat und rechtlichen Beistand braucht, hilft eine Rechtsschutz-Versicherung.

 

Pressekontakt:

Dr. Jan Vaterrodt
Telefon: 0221 / 8277 - 1590
Fax: 0221 / 8277 - 17 - 1590
E-Mail: presse@roland-gruppe.de

 

Unternehmen

ROLAND - Gruppe
Deutz - Kalker Straße 46
50679 Köln

Internet: www.roland-rechtsschutz.de

 

Über ROLAND - Gruppe

Die Gesellschaften der ROLAND-Gruppe gehören zu den führenden Anbietern von Rechtsschutz-, Prozessfinanzierungs-, Schutzbrief- und Assistance-Leistungen. Die Gruppe hat 1.495 Mitarbeiter und Bruttobeitragseinnahmen von 436,5 Millionen Euro sowie Umsatzerlöse und sonstige Erträge von 54,5 Millionen Euro (Geschäftsjahr 2015).

Geschäftsbereiche und Produktprogramme:
ROLAND Rechtsschutz: 1957 gegründet; gehört heute zur Spitzengruppe deutscher Anbieter; in mehreren europäischen Ländern erfolgreich; Rechtsschutz-Lösungen für Privat-, Unternehmens- und Industriekunden
Jurpartner Rechtsschutz: bietet als Rechtsschutz-Zweitmarke im Konzern eine preiswerte Absicherung für den Privatkunden
ROLAND ProzessFinanz: finanziert Prozesse gegen Erfolgsbeteiligung
ROLAND Schutzbrief: drittgrößter deutscher Schutzbriefanbieter; innovative Schutzbriefpakete und inkludierte Schutzbriefe
ROLAND Assistance: B2B-Deckungskonzepte in den Geschäftsfeldern Automotive, Health Care & Life Services, Insurance

 

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