Riester-Rente in der Kritik: Auslaufmodell oder wichtiger Baustein für die Altersvorsorge? Ein prüfender Blick auf die häufigsten Vorwürfe
Riester soll sich nur für Familien mit vielen Kindern lohnen. Stimmt das? Was gilt für Arbeitnehmer mit hohem Einkommen? Und können Geringverdiener auch riestern?
Für Familien mit Kindern gibt es neben der staatlichen Grundzulage von 154 Euro zusätzlich für jeden kindergeldberechtigten Sprössling Geld vom Staat: Für jedes vor 2008 geborene Kind bekommen Riester-Sparer 185 Euro Kinderzulage im Jahr, für jedes ab 2008 geborene Kind sogar 300 Euro jährlich. Daher ist die Riester-Rente für Familien mit Nachwuchs natürlich interessant. Doch auch Paare ohne Kinder oder Singles mit gutem Einkommen können bei der Riester-Rente profitieren. Sie können die Beiträge steuerlich vollständig als Sonderausgaben geltend machen und erhalten gegebenenfalls einen erheblichen Steuervorteil. Für Geringverdiener und Auszubildende ist die Riester-Rente als Altersvorsorge ebenfalls geeignet. Das gilt zum Beispiel auch für Personen, die auf Hartz IV angewiesen sind. Sie profitieren von der staatlichen Förderung mittels Zulagen. Und wer nach der Ausbildung oder dem Studium sein erstes Gehalt auf dem Konto hat, sollte ebenfalls an die Riester-Rente denken: Denn wer einen Riester-Vertrag abschließt und noch keine 25 Jahre alt ist, erhält einen einmaligen „Berufseinsteiger-Bonus“ von 200 Euro.
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