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Ohren auf im Straßenverkehr - Musik darf Wahrnehmung nicht beeinträchtigen

13.10.2016

Ohren auf im Straßenverkehr - Musik darf Wahrnehmung nicht beeinträchtigen © HDI

Musik im Auto - seit der Erfindung des Autoradios gehört die richtige Musik für viele zum Autofahren einfach dazu. Was aber, wenn statt eines einfachen Radios eine leistungsstarke HiFi-Anlage die Insassen beschallt. Und was ist mit Kopfhörern? Sind die für Autofahrer erlaubt oder nicht?

Ein Blick in die Straßenverkehrsordnung ergibt: Ausdrücklich verboten ist das Autofahren mit Kopfhörer oder Ohrstöpsel nicht. Zudem sind Headsets eine erlaubte Möglichkeit, während der Autofahrt auch ohne Freisprechanlage zu telefonieren. Vorausgesetzt, das Smartphone wird dazu nicht in der Hand gehalten. Allerdings heißt es in § 23 (1) StVO: "Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch (...), Geräte (...) beeinträchtigt werden." Im Klartext: Sobald das Gehör durch die Nutzung von Geräten beeinträchtigt wird, ist diese Nutzung verboten. Das gilt auch für HiFi-Anlagen, Kopfhörer und Ohrstöpsel.

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